Brandschutz
Bei Planung und Aufbau sind die baurechtlichen
Bestimmungen der jeweils geltenden LBO (analog
MBO §30 [5] bzw. §32 MBO „Dächer") in Bezug auf
den Brandschutz zu beachten.
Hinweis zu Brand- und Gebäudetrennwänden
Je nach Gebäudeklasse bzw. Art und Nutzung von
Sonderbauten ergeben sich unterschiedliche bau-
rechtliche Anforderungen an die Ausführung einer
PV-Anlage. Diese sind in der LBO festgelegt bzw. las-
sen sich daraus ableiten.
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Hinweise zur Montage
f Beachten Sie bei der Montage die gültigen Unfall-
verhütungsvorschriften.
f Beachten Sie die für den Einbau im Dachbereich
anzuwendenden Regeln der Technik, insbeson-
dere die DIN-Normen und die im „Regelwerk des
Deutschen Dachdeckerhandwerks" formulierten
Anforderungen.
• BGV A 1 – Allgemeine Vorschriften
• BGV A 3 – Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
• BGV C 22 – Bauarbeiten (Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz)
f Halten Sie die bei der Installation und Inbetrieb-
nahme zutreffenden VDE-Bestimmungen und
DIN-Normen ein:
• DIN EN 62305 (VDE 0185) - Blitzschutz
• DIN VDE 0100 – Errichtung von Starkstroman-
lagen mit Nennspannungen bis 1000 V
• VDEW-Richtlinie für den Parallelbetrieb von
„Eigenerzeugeranlagen mit dem Niederspan-
nungsnetz des EVU" (2001)
• VDI 6012 Blatt 2 – Richtlinie für dezentrale
Energiesysteme in Gebäuden: Photovoltaik
(2002)
• Merkblatt zur VDEW-Richtlinie–„Eigenerzeu-
gungsanlagen am Niederspannungsnetz"
(2001)
• VDN-Richtlinie – „Eigenerzeugungsanlagen am
Niederspannungsnetz" (2005)
Grundsätzlich gilt:
1. Die Funktion von Brand- und Gebäudetrennwän-
den darf nicht gemindert werden
2. Brand- und Gebäudetrennwände dürfen nicht
durch PV-Module überbaut werden.
3. Zwischen PV-Anlage und Brand- und Gebäude-
trennwänden ist ein ausreichender Abstand einzu-
halten. Dieser kann entweder aus den geltenden
LBO abgeleitet oder durch einen Sachkundigen
ermittelt werden.
f Sichern Sie Personen, die sich auf dem Dach
eines min. 3 m hohen Gebäudes befinden, durch
Schutzausrüstungen vor einem Absturz.
f Schützen Sie die sich auf dem Boden befindenden
Personen durch Absperrvorrichtungen vor herab fal-
lenden Teilen.
f Befolgen Sie auch die Sicherheitshinweise aller
anderen Anlagenkomponenten (z.B. Wechselrichter
und Module).
f Lassen Sie den Anschluss der Anlage an das öffentli-
che Stromnetz ausschließlich von einer Elektrofach-
kraft vornehmen. Die Elektrofachkraft muss über
eine Zulassung durch den zuständigen Versorgungs-
netzbetreiber (VNB) verfügen.
f Beachten Sie die der Lieferung beiliegenden Mon-
tageanleitungen für Module und Wechselrichter,
sowie den Montage- und Verkabelungsplan.
f Achten Sie auf einen festen Sitz aller Schraubverbin-
dungen.
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