Gewährleistung gegenüber Endverbraucher
D
heit zu gewähren. Eine Haftung für aufgrund unsachgemäß vorgenommener Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten entstehende Folgen besteht nicht. Dies gilt auch für die
Lieferung von Einzel- und Ersatzteilen.
Busch-Jaeger haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst enstanden
sind, insbesondere nicht für Indirekte, Folge- oder Vermögensschäden.
Verjährung
Erkennt Busch-Jaeger rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an, verjährt das Recht des
Gewährleistungsberechtigten, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen
vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
Einsendung
Zur Wahrung der Rechte aus dieser Gewährleistungserklärung ist das Gerät im Gewähr-
leistungsfall zusammen mit der ausgefüllten Gewährleistungskarte und einer kurzen Erläu-
terung des beanstandeten Mangels an den zuständigen Fachhändler oder das Busch-Jaeger
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Service-Center zu senden.