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Koppe Gismo 7 Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 5

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1.7 Schornsteinanschluss und Rauchrohr
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen.
Diese sind mit den örtlichen Vorschriften vertraut, so dass ein sachgemäßer Anschluss des Ofens am Schornstein
gewährleistet ist.
Der Kaminofen muss mit einem Rauchrohr (2 mm dickes Stahlblech), dessen Innendurchmesser 150 mm beträgt und einer
vertikalen Mindestlänge von 70 cm angeschlossen werden. Die horizontale Länge zum Schornsteinanschluss darf nicht länger
als 100 cm sein. Das Rauchrohr muss mit einer Steigung von mindestens 5 cm (bei einem Horizontalrohr von 100 cm)
installiert werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Anschlussvorgaben ist ein einwandfreier Betrieb des Ofens nicht mehr gegeben und die
Gewährleistung erlischt.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem
Schornstein passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Das Rohr muss am Schornsteineingang gut
abgedichtet werden und darf nicht in den Hohlraum des Schornsteins hineinragen, da sonst der Rauchabzug behindert wird.
Wir empfehlen hierbei die Verwendung eines doppelten Wandfutters.
Im Umkreis von 20 cm zur Anschlussöffnung müssen alle brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Baustoffe auf und in der
Wand entfernt werden und durch nicht brennbare Materialien ersetzt werden.
Ihr Kaminofen ist serienmäßig mit Rauchrohranschluss oben ausgestattet. Sollten Sie
den Rauchrohranschluss von hinten wünschen, muss das Abdeckblech mit Hilfe eines
Schraubenziehers (Abb.1) an der Geräterückseite durch mehrmaliges Biegen heraus
gebrochen werden (das Abdeckblech kann nicht wieder verwendet werden).
Anschließend die beiden Schrauben (SW 13) der Abdeckronde an der Geräterückseite
lösen und Abdeckronde mit Dichtung entfernen.
Die 2 Schrauben des oberen Rauchrohrstutzens entfernen und diesen an die rückseitige
Rauchrohröffnung mit abgenommener Dichtung anschrauben. Die zuvor abgeschraubte
Abdeckronde mit Dichtungsplatte auf die obere Rauchrohröffnung legen und fest
anschrauben. Beachten Sie hierbei, dass die jeweiligen Dichtungen unbeschädigt sind.
Abb.1
Obere Abdeckung (im Aschekasten beigepackt) mit der matten Seite nach oben in die
Öffnung einlegen.
1.8 Hinweis bei Schornsteinbrand:
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen.
Im Falle eines Schornsteinbrandes:
- Schließen Sie, falls möglich, alle Luftöffnungen an angeschlossenen Heizgeräten und alle Putztüren des Schornsteins.
- Alarmieren Sie über den Notruf die Feuerwehr
- Informieren Sie Ihren Schornsteinfeger
- Keinesfalls mit Wasser löschen!
- Brennbare Gegenstände vom Schornstein entfernen
- Auf die Feuerwehr und Schornsteinfeger warten.
1.9 Verbrennungsluftversorgung:
Die Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht verändert werden. Insbesondere muss sichergestellt bleiben,
dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebs der Feuerstätte offen sind. Der erforderliche
Verbrennungsluft-Volumenstrom beträgt ca. 30 m³ (5 KW) und 45 m³ (7 KW) pro Stunde. Bitte beachten Sie immer, in
Absprache mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln.
Dunstabzugshauben bzw. Abzugventilatoren (bspw. Bad und WC), die sich zusammen mit Feuerstätten im selben oder
benachbarten Raum befinden oder im Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit
dem Ofen betrieben werden. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (bspw. in Verbindung mit Energie-Sparmassnahmen) ist
die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens, Ihr Wohlbefinden und unter
Umständen auch Ihre Sicherheit beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund sollten Sie sich, wenn die Absicht besteht Fenster und Türen mit besonderer Dichtung einzubauen oder die
Fenster nachträglich abzudichten, unbedingt von einem Fachmann beraten lassen. Ihr Ansprechpartner in diesem Fall ist der
Schornsteinfeger, Installateur, Heizungsbauer oder Ihr Energielieferant. Der Fachmann kann Ihnen sagen, was hierbei zu
beachten ist.
1.10 externe Verbrennungsluftversorgung (Sonderzubehör)
Bei Ihrem Kaminofen besteht die Möglichkeit einer externen Verbrennungsluftversorgung. Der Verbrennungsluftanschluss-
Stutzen ist als Sonderzubehör erhältlich und wird nach Demontage des Ofenrückwandblechs eingebaut.
Der
Anschlussdurchmesser beträgt 10 cm. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung angeschlossen werden.
Auch mit dichter Luftzuführung erfüllt das Gerät jedoch nicht die Anforderungen eines raumluftunabhängigen Betriebes.
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in
Deutschland §4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich.
Für den Anschluss darf nur ein glattes Rohr mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden.
Die Luftleitung sollte von einer Fachfirma eingebaut werden. Darüber hinaus ist die Leitung fachgerecht zu planen und gegen
Schwitzwasser zu isolieren. Die Luftleitung darf nicht länger als 4,5 m lang sein und nicht mehr als 3 Bögen 90°aufweisen.
1.11 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch
bitte das Kapitel 2: SICHERHEIT).
Techn. Änderungen vorbehalten
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