3. Gewährleistete Garantie gilt nur auf Ware die beim offiziell autorisierten Verkäufer gekauft wurde.
4. Garantie kann man nicht beanspruchen, falls es nicht zur vollkommenen Begleichung der Ware
gekommen ist, oder sofern es sich um Ware vom Ausverkauf handelt.
5. Der Betreffende, welcher die Reklamation beansprucht, ist verpflichtet den von ihm reklamierten
Mangel am Produkt vorzuweisen, dem Hersteller Berechtigungsüberprüfung des reklamierten
Mangels am Produkt und Beurteilung des Mangelausmaßes am Produkt zu ermöglichen, und selbst
oder mittels Drittperson keine Reparatur vorzunehmen. Gleichzeitig ist er verpflichtet dem
Hersteller das Produkt in solchem Zustand auszuhändigen, der eine Beurteilung des Mangels
ermöglicht. Umgekehrten falls verliert er aus der Herstellergarantie für Produktmängel fließenden
Anspruch.
6. Verbraucheransprüche fließen aus der Verantwortung des Herstellers für Produktmängel, die durch
allgemein
gültige
Produktionsfehlers des Materials ist der Hersteller verpflichtet das mangelhafte Produkt gegen ein
mangelloses Produkt umzutauschen.
7. Sonstige Rechte und Pflichten des Herstellers und einer zur Reklamation berechtigten Person sind
durch zugehörige allgemein verbindliche Rechtsvorschriften des gegebenen Landes geregelt.
Alle Angaben dieser Gebrauchsanweisung können ohne vorherige Bekanntmachung geändert werden.
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Rechtsvorschriften
geregelt
sind.
In
Falle
eines
nachgewiesenen