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Kontrolle Der Leinenfestigkeit; Kontrolle Der Kappenfestigkeit - Independence Striker Betriebshandbuch

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Striker S/M - M/L - L

Kontrolle der Leinenfestigkeit

Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu der in der LTF geforderten Nachweis für die Muster-
prüfung zu dokumentieren:
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine Stammleine aus-
gebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt. Die ausgebauten Leinen sind im
Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei
einer späteren Nachprüfung nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird.
Bei der 3. und 4. Nachprüfung werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft (d.h. A2,
B2, C2). Ab der 5. Nachprüfung fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1, C1 in Flugrichtung
links, gemäß der ersten Nachprüfung).
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine bis hin zur Kappe
ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die ermittelte Bruchlast der A-Galerieleinen
beim 1,5-fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 35 daN, ermittelte Bruchlast >52,5 daN), dann kann eine
Prüfung von weiteren Galerieleinen auf der B/C-Ebenen entfallen.
Grenzwerte der Einzelleinen für den Striker:
Stammleinen:
Mittlere Ebene: A/B: 60 daN;
Obere Ebene: A/B: 35 daN;

Kontrolle der Kappenfestigkeit:

Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A.aproved Patent No. GB
2270768 Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das Ober- und Untersegel im
Bereich der A-Leinenanlenkung ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch auf seine Weiterreiß-
festigkeit hin geprüft. Der Grenzwert der Messung wird auf 800 g und eine Risslänge von 5 mm fest-
gelegt
Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedienungsanleitung des Bettsometer vorgegeben. Der ermittelte
Messwert wird in das Nachprüfprotokoll eingetragen
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit des Tuches:
Mittels einer JDC Textiluhr wird eine Porositätsmessung an jeweils mindestens 5 Punkten des Ober-
segels (wobei mindestens 2 Messpunkte im mittleren Schirmdrittel liegen müssen) und mindestens 3
Punkten des Untersegels durchgeführt. Die ermittelten Werte werden im Nachprüfprotokoll dokumen-
tiert. Die Messpunkte auf dem Ober-/Untersegel liegen über die Spannweite verteilt ca. 20-30 cm hin-
ter der Einströmkante.
Grenzwerte: keine Messstelle darf einen Wert von unterhalb von 10 Sekunden erreichen. Ergibt eine
Messung einen Wert unter 10 Sekunden, so verliert das Gleitsegel seine Betriebstüchtigkeit.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung:
Alle Leinen sind lt. Leinenübersichtsplan zu kontrollieren ob sie auch richtig eingeleint wurden, und
dass auch alle Leinenebenen frei sind. Ebenso sind die Bremsleinen zu kontrollieren, dass alles rich-
tig eingeleint und frei ist.
Die Sichtkontrolle muss genau dem Leinenübersichtsplan entsprechen
A/B: 100 daN;
Independence—Am Schönebach 3—D-87637 Eisenberg
C/D: 70 daN
C/D: 50 daN
C/D: 35 daN
Rev. 1.1—03/2011—Seite 20

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