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Prüfmittel; Dokumentation - Independence Striker Betriebshandbuch

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Striker S/M - M/L - L
Checkflug:
Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen notwendig.
Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die Flugeigenschaften des zu überprüfenden Gleit-
segels gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert haben.
Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und Erfahrung in der Lage sein, die Bauvorschrif-
ten mit dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu vergleichen und eventuell veränderte
Eigenschaften festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen, dass das Gleitsegelmuster und dessen
Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt sind.
Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Musters geltenden Bauvorschriften bekannt
sein.
Ein Checkflug muss mindestens die Punkte Aufziehverhalten, Neigung zum Sackflug (Wiederanfahren
aus dem B-Stall), Tendenz zu Negativkurven, Steuerweglängen, >50%iges einseitiges Einklappen
umfassen.
Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich nicht richtig verhält, darf mit diesem Gerät nicht
mehr geflogen werden und muss zur Überprüfung zum Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versu-
chen, den Fehler zu beheben.
Sonstige vorgesehene Prüfungen:
Kontrolle der Leinendehnung:
Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer Belastung von 6 daN zu messen und dann für 5 Se-
kunden mit 20 daN zu belasten und anschließend wieder unter 6 daN zu vermessen. Diese Tätigkeit ist un-
bedingt vor der Vermessung der Leinenlängen durchzuführen und die Dehnungswerte im Nachprüf-Protokoll
festzuhalten.
18.6. Prüfmittel
Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel müssen unbedingt die nachstehend genannten Gerä-
te verwendet werden:
Luftdurchlässigkeitsmessgerät: JDC
Längenmessgerät: Maßband aus Stahl oder elektronische Vermessanlage
Festigkeitsmessgerät für Leinen: elektronische Messung mit Maximalwertspeicher, Abtastrate > 5
Messungen/Sekunde
Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A. GB 2270768
Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben kalibriert und
gewartet werden.

18.7. Dokumentation

Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ, Größe, Seriennummer, Baujahr) müssen
im Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem Nachprüfprotokoll vermerkt.
Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der anzukreuzenden Möglichkeiten des Nach-
prüfprotokolls angegeben. In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie Festigkeiten, Po-
rosität, etc ein.
Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen um die weitere Verfah-
rensweise abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den Hersteller zur Reparatur).
Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu melden!
Die Nachprüfung wird am Gerät neben dem Typenschild mit dem entsprechenden Nachprüfstempel
vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig auszufüllen mit dem Zeitpunkt der nächsten Nach-
prüfung, Ort, Datum, Unterschrift und Prüfername.
Sämtliche Nachprüfunterlagen (Nachprüfprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind in 3-facher Ausfer-
tigung zu erstellen. Jeweils eine Ausfertigung erhält der Gerätehalter, Prüfer und Hersteller (die Aus-
fertigung muss zeitnah übermittelt werden). Die Aufbewahrungsfrist der Nachprüfunterlagen beträgt 6
Jahre.
Independence—Am Schönebach 3—D-87637 Eisenberg
Rev. 1.1—03/2011—Seite 21

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