MCA 35
9. Garantie
Das Demontieren von Baugruppen wie Motoren, Pumpen,
Magnetventile usw. führt zum Erlöschen der Garantie.
Die von der Europäischen Richtlinie 99/44/EWG aufgestellten
Rechte, übertragen durch die Gesetzesverordnung Nr. 24 vom 2.
Februar 2002, veröffentlicht im J.O Nr. 57 vom 8. März 2002, bleiben
gültig.
22/12/2009 - 300022126-001-A
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