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TomTom START Referenzhandbuch Seite 89

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Tipps zum Verlängern der Akkulaufzeit finden Sie in den häufig gestellten Fragen:
tomtom.com/batterytips.
CE-Kennzeichnung
Dieses Gerät entspricht den Anforderungen der CE-Kennzeichnung, wenn es in Wohn-, Gewerbe-,
Fahrzeug- oder Leichtindustrieumgebungen eingesetzt wird und alle entsprechenden Bestimmungen
der geltenden EU-Richtlinien erfüllt.
Modellnummern: 4FC64, 4FC54A, 4FC43
R&TTE-Richtlinie
Hiermit erklärt TomTom, dass persönliche Navigationsgeräte und Zubehör von TomTom die
grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der EU-Richtlinie 1999/5/EC
erfüllen. Die Konformitätserklärung finden Sie hier: tomtom.com/legal.
EEAG-Richtlinie
Das EEAG-Symbol auf dem Produkt oder der Produktverpackung zeigt an, dass das Produkt nicht als
Hausmüll zu entsorgen ist. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (EEAG) darf dieses Elektrogerät nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt
werden. Entsorgen Sie dieses Produkt bitte, indem Sie es dort zurückgeben, wo Sie es erworben
haben, oder bei einer kommunalen Recycling-Sammelstelle in Ihrer Nähe. Damit tragen Sie aktiv zum
Schutz der Umwelt bei.
Schrittmacher
Schrittmacherhersteller empfehlen einen Mindestabstand von 15 cm (6 Zoll) zwischen einem
kabellosen Handheld-Gerät und einem Schrittmacher, um eine potenzielle Störung des Schrittmachers
zu vermeiden. Diese Empfehlungen stimmen überein mit unabhängigen Studien und Empfehlungen
von Wireless Technology Research.
Richtlinien für Menschen mit Schrittmachern
Halten Sie das Gerät IMMER mehr als 15 cm (6 Zoll) von Ihrem Schrittmacher entfernt.
Tragen Sie das Gerät nicht in einer Brusttasche.
Andere medizinische Geräte
Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt oder den Hersteller des medizinischen Geräts, um zu bestimmen, ob
der Betrieb Ihres kabellosen Produkts zu Störungen beim medizinischen Gerät führen könnte.
Specific Absorption Rate (SAR)-Konformität
DIESES KABELLOSE GERÄTEMODELL ERFÜLLT DIE REGIERUNGSANFORDERUNGEN
HINSICHTLICH DER FUNKWELLENBELASTUNG, WENN ES WIE IN DIESEM ABSCHNITT
BESCHRIEBEN VERWENDET WIRD
Das GPS-Navigationssystem ist ein Funkübertragungsgerät und -empfänger. Es ist so gestaltet, dass
es die Emissionsgrenzen für Funkfrequenzstrahlung des Rates der Europäischen Union nicht
überschreitet.
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