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Us-Regierungsbehörden Als Benutzer - JVC GZ-HM200 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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6 FRISTEN
Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Installation
und Verwendung des Programms auf Ihrem
Computer und ist bis zur Kündigung unter
folgenden Bedingungen wirksam.
Sollten Sie irgendeine Bestimmung dieses
Vertrags verletzen, ist JVC berechtigt, den
Vertrag ohne Benachrichtigung zu kündigen.
In diesem Fall ist JVC berechtigt, für die
durch Ihre Vertragsverletzung entstandenen
Schäden Schadensersatz gegen Sie geltend
zu machen. Bei Kündigung dieses Vertrags
sind Sie verpflichtet, das auf Ihrem Computer
gespeicherte Programm unverzüglich zu löschen
(einschließlich aller gespeicherten Elemente auf
Ihrem PC) und dieses Programm nicht mehr in
Ihrem Besitz zu haben.
7 EXPORTKONTROLLE
Sie dürfen weder das Programm noch
zugrundeliegende Daten oder Technologien
in andere Länder versenden, übertragen oder
exportieren, gegen die Japan und andere
relevante Staaten Handelsbeschränkungen auf
derartige Artikel ausgesprochen haben.
8 US-REGIERUNGSBEHÖRDEN ALS
BENUTZER
Als Behörde der Vereinigten Staaten von
Amerika („Regierung") erklären Sie sich mit der
Auffassung von JVC einverstanden, dass das
Programm ein „Kommerzieller Artikel" im Sinne
der Federal Acquisition Regulation (FAR) part
2.101 (g) ist, bestehend aus unveröffentlichter
„Kommerzieller Computersoftware", da diese
Artikel gemäß FAR part 12.212 verwendet
werden, und Sie nur eine Lizenz mit denselben
Nutzungsrechten erhalten, die JVC allen
kommerziellen Endbenutzern unter den
Bestimmungen dieses Vertrags gewährt.
9 ALLGEMEIN
(1) Änderungen, Zusätze, Streichungen oder
sonstige Veränderungen dieses Vertrags sind
ungültig, sofern sie nicht schriftlich vereinbart
und von einem autorisierten Vertreter von JVC
unterzeichnet wurden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als
ungültig erachtet werden oder mit der zu
diesem Vertrag geltenden Rechtsprechung
in Konflikt stehen, bleiben die anderen
Bestimmungen des Vertrags vollständig gültig
und in Kraft.
(3) Dieser Vertrag unterliegt der japanischen
Rechtsprechung. Die Gerichtsbarkeit und
Zuständigkeit für alle Rechtsstreitigkeiten, die
aus der Vollziehung, Auslegung und Erfüllung
dieses Vertrags hervorgehen, liegt beim
Amtsgericht Tokyo.
Victor Company of Japan, Limited
HINWEIS
Bei Kauf des Programms in Deutschland werden
die Abschnitte 4 (Beschränkte Gewährleistung)
und 5 (Beschränkte Haftung) durch die
entsprechenden Abschnitte der deutschen
Vertragsversion ersetzt.
VORSICHT:
Bedienen Sie dieses Gerät so, wie in den
Prozeduren dieses Handbuchs beschrieben.
Verwenden Sie ausschließlich die mitgelieferte
CD-ROM. Verwenden Sie niemals eine andere
CD-ROM, um diese Software zu nutzen.
Diese Software darf nicht modifiziert werden.
Bei Änderungen oder Zusätzen, die nicht von
JVC genehmigt sind, kann die Berechtigung für
die Nutzung des Geräts entzogen werden.
CD-ROM-Handhabung
Halten Sie die Signalseite (unbedruckt)
stets frei von Verunreinigungen und
Kratzern. Die CD-ROM darf nicht beschriftet
oder beklebt werden! Verunreinigungen
können Sie mit einem weichen Tuch
entfernen. Wischen Sie hierbei gerade von
der CD-ROM-Mitte zur Kante hin.
Niemals herkömmliche Schallplattenreiniger
oder Reinigungssprays verwenden.
Die CD-ROM niemals biegen und niemals
die Signalseite berühren.
Die CD-ROM niemals an Orten
aufbewahren, die Staub, extremem
Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit
ausgesetzt sind. Direktes Sonnenlicht
vermeiden.
Sie finden zudem aktuelle Informationen
(in englischer Sprache) im Internet unter
dieser World Wide Web-Adresse: http://
www.jvc-victor.co.jp/english/global-e.html


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