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Us-Regierungsbehörden Als Benutzer; Allgemein - JVC GZ-HM400 Handbuch

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6 FRISTEN
Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Installation
und Verwendung des Programms auf Ihrem
Computer und ist bis zur Kündigung unter folgenden
Bedingungen wirksam.
Sollten Sie irgendeine Bestimmung dieses Vertrags
verletzen, ist JVC berechtigt, den Vertrag ohne
Benachrichtigung zu kündigen. In diesem Fall ist
JVC berechtigt, für die durch Ihre Vertragsverletzung
entstandenen Schäden Schadensersatz gegen Sie
geltend zu machen. Bei Kündigung dieses Vertrags
sind Sie verpflichtet, das auf Ihrem Computer
gespeicherte Programm unverzüglich zu löschen
(einschließlich aller gespeicherten Elemente auf
Ihrem PC) und dieses Programm nicht mehr in Ihrem
Besitz zu haben.
7 EXPORTKONTROLLE
Sie dürfen weder das Programm noch
zugrundeliegende Daten oder Technologien
in andere Länder versenden, übertragen oder
exportieren, gegen die Japan und andere
relevante Staaten Handelsbeschränkungen auf
derartige Artikel ausgesprochen haben.
8 US-REGIERUNGSBEHÖRDEN ALS
BENUTZER
Als Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika
(„Regierung") erklären Sie sich mit der Auffassung
von JVC einverstanden, dass das Programm
ein „Kommerzieller Artikel" im Sinne der Federal
Acquisition Regulation (FAR) part 2.101 (g) ist,
bestehend aus unveröffentlichter „Kommerzieller
Computersoftware", da diese Artikel gemäß FAR
part 12.212 verwendet werden, und Sie nur eine
Lizenz mit denselben Nutzungsrechten erhalten,
die JVC allen kommerziellen Endbenutzern unter
den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt.

9 ALLGEMEIN

(1) Änderungen, Zusätze, Streichungen oder
sonstige Veränderungen dieses Vertrags sind
ungültig, sofern sie nicht schriftlich vereinbart
und von einem autorisierten Vertreter von
JVC unterzeichnet wurden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als
ungültig erachtet werden oder mit der zu diesem
Vertrag geltenden Rechtsprechung in Konflikt
stehen, bleiben die anderen Bestimmungen des
Vertrags vollständig gültig und in Kraft.
(3) Dieser Vertrag unterliegt der japanischen
Rechtsprechung. Die Gerichtsbarkeit und
Zuständigkeit für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus
der Vollziehung, Auslegung und Erfüllung dieses
Vertrags hervorgehen, liegt beim Amtsgericht Tokyo.
Victor Company of Japan, Limited
HINWEIS
Bei Kauf des Programms in Deutschland werden
die Abschnitte 4 (Beschränkte Gewährleistung)
und 5 (Beschränkte Haftung) durch die
entsprechenden Abschnitte der deutschen
Vertragsversion ersetzt.
VORSICHT:
Bedienen Sie dieses Gerät so, wie in den
Prozeduren dieses Handbuchs beschrieben.
Verwenden Sie ausschließlich die mitgelieferte
CD-ROM. Verwenden Sie niemals eine andere
CD-ROM, um diese Software zu nutzen.
Diese Software darf nicht modifiziert werden.
Bei Änderungen oder Zusätzen, die nicht von
JVC genehmigt sind, kann die Berechtigung für
die Nutzung des Geräts entzogen werden.
CD-ROM-Handhabung
Halten Sie die Signalseite (unbedruckt) stets
frei von Verunreinigungen und Kratzern. Die
CD-ROM darf nicht beschriftet oder beklebt
werden! Verunreinigungen können Sie mit
einem weichen Tuch entfernen. Wischen Sie
hierbei gerade von der CD-ROM-Mitte zur
Kante hin.
Niemals herkömmliche Schallplattenreiniger
oder Reinigungssprays verwenden.
Die CD-ROM niemals biegen und niemals die
Signalseite berühren.
Die CD-ROM niemals an Orten aufbewahren,
die Staub, extremen Temperaturen oder
hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind.
Direktes Sonnenlicht vermeiden.
Sie finden zudem aktuelle Informationen
(in englischer Sprache) im Internet unter
dieser World Wide Web-Adresse:
http://www.jvc-victor.co.jp/english/global-e.html
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GE

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