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Us-Regierungsbehörden Als Benutzer; Allgemein - JVC GZ-MS95 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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6 FRISTEN
Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Installation
und Verwendung des Programms auf Ihrem
Computer und ist bis zur Kündigung unter
folgenden Bedingungen wirksam.
Sollten Sie irgendeine Bestimmung dieses
Vertrags verletzen, ist JVC berechtigt, den
Vertrag ohne Benachrichtigung zu kündigen.
In diesem Fall ist JVC berechtigt, für die durch
Ihre Vertragsverletzung entstandenen Schäden
Schadensersatz gegen Sie geltend zu machen. Bei
Kündigung dieses Vertrags sind Sie verpflichtet,
das auf Ihrem Computer gespeicherte Programm
unverzüglich zu löschen (einschließlich aller
gespeicherten Elemente auf Ihrem PC) und dieses
Programm nicht mehr in Ihrem Besitz zu haben.
7 EXPORTKONTROLLE
Sie dürfen weder das Programm noch
zugrundeliegende Daten oder Technologien
in andere Länder versenden, übertragen oder
exportieren, gegen die Japan und andere
relevante Staaten Handelsbeschränkungen auf
derartige Artikel ausgesprochen haben.
8 US-REGIERUNGSBEHÖRDEN ALS
BENUTZER
Als Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika
(„Regierung") erklären Sie sich mit der Auffassung
von JVC einverstanden, dass das Programm
ein „Kommerzieller Artikel" im Sinne der Federal
Acquisition Regulation (FAR) part 2.101 (g) ist,
bestehend aus unveröffentlichter „Kommerzieller
Computersoftware", da diese Artikel gemäß FAR
part 12.212 verwendet werden, und Sie nur eine
Lizenz mit denselben Nutzungsrechten erhalten,
die JVC allen kommerziellen Endbenutzern unter
den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt.

9 ALLGEMEIN

(1) Änderungen, Zusätze, Streichungen oder
sonstige Veränderungen dieses Vertrags
sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich
vereinbart und von einem autorisierten
Vertreter von JVC unterzeichnet wurden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als
ungültig erachtet werden oder mit der zu
diesem Vertrag geltenden Rechtsprechung
in Konflikt stehen, bleiben die anderen
Bestimmungen des Vertrags vollständig
gültig und in Kraft.
(3) Dieser Vertrag unterliegt der japanischen
Rechtsprechung. Die Gerichtsbarkeit und
Zuständigkeit für alle Rechtsstreitigkeiten,
die aus der Vollziehung, Auslegung und
Erfüllung dieses Vertrags hervorgehen, liegt
beim Tokyo District Court.
Victor Company of Japan, Limited
HINWEIS
Bei Kauf des Programms in Deutschland werden
die Abschnitte 4 (Beschränkte Gewährleistung)
und 5 (Beschränkte Haftung) durch die
entsprechenden Abschnitte der deutschen
Vertragsversion ersetzt.
VORSICHTSMASSNAHMEN:
Bedienen Sie dieses Gerät so, wie in den
Prozeduren dieses Handbuchs beschrieben.
Verwenden Sie ausschließlich die mitgelieferte
CD-ROM. Verwenden Sie niemals eine andere
CD-ROM, um diese Software zu nutzen.
Diese Software darf nicht modifiziert werden.
Bei Änderungen oder Zusätzen, die nicht von
JVC genehmigt sind, kann die Berechtigung für
die Nutzung des Geräts entzogen werden.
CD-ROM-Handhabung
Halten Sie die Signalseite (unbedruckt) stets
frei von Verunreinigungen und Kratzern.
Verunreinigungen können Sie mit einem
weichen Tuch entfernen. Wischen Sie hierbei
gerade von der CD-ROM-Mitte zur Kante
hin.
Niemals herkömmliche Schallplattenreiniger
oder Reinigungssprays verwenden.
Die CD-ROM niemals biegen und niemals
die Signalseite berühren.
Die CD-ROM niemals an Orten
aufbewahren, die Staub, extremen
Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit oder
direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt
sind. Direktes Sonnenlicht vermeiden.
Sie finden zudem aktuelle Informationen (in
englischer Sprache) im Internet unter dieser
World Wide Web-Adresse:
http://www.jvc-victor.co.jp/english/global-e.html
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Diese Anleitung auch für:

Gz-ms120

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