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TermaTech TT20RS Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 3

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EN 13384-2 mit dem dieser Anleitung zugefügten Wertetripel.
Prüfen Sie vor dem aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkon-
struktion dem Gewicht Ihres Kaminofens standhält. Bei unzurei-
chender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur
Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird Wärmeenergie frei, die
zu einer starken Erhitzung der Oberflächen, der Feuerraumtüren,
der Tür- und Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der Rauchrohre
und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die Berührung dieser Teile
ohne entsprechende Schutzkleidung oder Hilfsmittel (hitzebestän-
dige Handschuhe oder andere Betätigungsmittel) ist zu unterlassen.
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und halten Sie
sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte fern.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge von 30cm und
einem Durchmesser von 10 cm.
Es darf nur luftgetrocknetes Scheitholz verwendet werden. Die
Verfeuerung von Abfällen und insbesondere Kunststoff ist laut
Bundesimmissions-schutzgesetz verboten. Darüber hinaus schadet
dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann zu Gesundheits-
schäden und aufgrund der Geruchsbelästigung zu Nachbarschafts-
beschwerden führen. Luftgetrocknetes Scheitholz mit maximal 20%
Wasser wird durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw.
zweijährige Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der
Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht möglich ist.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
einem Luftverbund ist für ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu
sorgen.
Reinigung und Überprüfung
Der Kaminofen, Rauchgaswege und Rauchrohre sollten jährlich –
evtl. auch öfter, z.B. nach der Reinigung des Schornsteines – nach
Ablagerungen untersucht und ggf. gereinigt werden. Der Schorn-
stein muss ebenfalls regelmäßig durch den Schornsteinfeger gere-
inigt werden. Über die notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger
Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Kaminofen sollte jährlich
durch einen Fachmann überprüft werden.
Bauarten
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein An-
schluss an einen bereits mit anderen Öfen und Herden belegten
Schornstein möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. EN
12831 dem nicht wiederspricht.
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