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Jvc-Softwarelizenzvertrag - JVC GZ-HM400 Handbuch

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JVC-Softwarelizenzvertrag

JVC SOFTWARE-LIZENZVERTRAG
WICHTIG
AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN
VERTRAG VOR DEM INSTALLIEREN BZW.
BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS
„DIGITAL PHOTO NAVIGATOR" („Programm")
AUF IHREM PC SORGFÄLTIG DURCH.
Die Victor Company of Japan, Limited („JVC") gewährt
Ihnen das Nutzungsrecht für das Programm nur unter
der Voraussetzung, dass Sie sich mit den folgenden
Bestimmungen einverstanden erklären.
Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen
Sie das Programm weder installieren noch
benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER
BENUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN
SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES
VERTRAGS EINVERSTANDEN.
1 URHEBERRECHT, EIGENTUM
Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte
auf geistiges Eigentum an diesem Programm
sind Eigentum der JVC und der entsprechenden
Lizenzgeber und verbleiben in deren Anrecht. Das
Programm ist in Japan und in anderen Ländern
unter dem Urheberrecht und den zugehörigen
Abkommen geschützt.
2 ERTEILUNG DER LIZENZ
(1) Auf Grundlage der Bestimmungen dieses
Vertrags gewährt Ihnen JVC eine einfache
Lizenz für die Nutzung des Programms. Sie sind
berechtigt, das Programm auf der Festplatte
oder auf anderen Speichermedien Ihres
Computers zu installieren und zu benutzen.
(2) Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des
Programms für den alleinigen persönlichen
Zweck einer Sicherungskopie oder
Archivkopie anzufertigen.
3 PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN
(1) Sie dürfen das Programm nicht
zurückentwickeln (Reverse Engineering),
dekompilieren, entassemblieren, revidieren
oder verändern, bzw. nur in dem Maße, wie
dies durch geltendes Recht ausdrücklich
genehmigt ist.
(2) Sie dürfen das Programm weder als Ganzes
noch in Auszügen zu anderen als in diesem
Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken
kopieren oder benutzen.
(3) Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine
Nutzungslizenz zu erteilen und dürfen das
Programm weder weitergeben, vermieten,
verleasen, auf Dritte übertragen noch auf
andere Weise der Nutzung durch Dritte
überlassen.
92
GE
4 BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
JVC gewährleistet, dass für eine Frist von dreißig
(30) Tagen ab Kaufdatum sämtlicher Produkte,
die unser Produkt begleiten, die Medien, auf
denen das Programm gespeichert ist, keine
Material- und Verarbeitungsfehler zeigen.
Die Gesamthaftung der JVC und Ihr einziges
Rechtsmittel hinsichtlich des Programms besteht
darin, dass JVC Ihnen die defekten Medien oder
das defekte Programm ersetzt.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN
JVC UND DEREN LIZENZGEBER ALLE
WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND
GEWÄHRT WORDEN SIND, INSBESONDERE
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN
AUF HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR
EINEN BESONDEREN ZWECK HINSICHTLICH
DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN
BEGLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME
MIT DEM PROGRAMM ENTSTEHEN ODER
DURCH DESSEN BENUTZUNG VERURSACHT
WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE
KOSTEN BEHEBEN.
5 BESCHRÄNKTE HAFTUNG
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET
JVC ODER DEREN LIZENZGEBER AUF
KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-,
ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN
JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG VON DER
ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND
DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG,
DELIKTSHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN
GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT
DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT
DER NUTZUNG DES PROGRAMMS
STEHEN, SELBST WENN JVC AUF DIESE
SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN
IST. SIE VERPFLICHTEN SICH, JVC
GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN,
HAFTUNG ODER KOSTEN FREIZUSTELLEN
UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE AUS
ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG
MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS
HERVORGEHEN ODER IN IRGENDEINER
WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
DIE IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBENEN
BESCHRÄNKUNGEN GELTEN WEDER FÜR
SCHÄDEN, DIE MUTWILLIG ODER IN GROBER
FAHRLÄSSIGKEIT VON JVC VERURSACHT
WURDEN, NOCH FÜR AUSDRÜCKLICHE
GEWÄHRLEISTUNGEN.

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