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Jvc Softwarelizenzvertrag - JVC EVERIO GS-TD1BE Erweitertes Benutzerhandbuch

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JVC Softwarelizenzvertrag

WICHTIG
AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR DEM
INSTALLIEREN BZW. BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS
„DIGITAL PHOTO NAVIGATOR" („Programm") AUF IHREM PC
SORGFÄLTIG DURCH.
Die Victor Company of Japan, Limited („JVC") gewährt Ihnen das
Nutzungsrecht für das Programm nur unter der Voraussetzung, dass Sie
sich mit den folgenden Bestimmungen einverstanden erklären.
Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen Sie das Programm weder
installieren noch benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER
BENUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN
BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN.
1
URHEBERRECHT, EIGENTUM
Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte auf geistiges Eigentum
an diesem Programm sind Eigentum der JVC und der entsprechenden
Lizenzgeber und verbleiben in deren Anrecht. Das Programm ist in
Japan und in anderen Ländern unter dem Urheberrecht und den
zugehörigen Abkommen geschützt.
2
ERTEILUNG DER LIZENZ
A Auf Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen JVC
eine einfache Lizenz für die Nutzung des Programms. Sie sind
berechtigt, das Programm auf der Festplatte oder auf anderen
Speichermedien Ihres Computers zu installieren und zu benutzen.
B Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des Programms für den
alleinigen persönlichen Zweck einer Sicherungskopie oder
Archivkopie anzufertigen.
3
PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN
A Sie dürfen das Programm nicht zurückentwickeln (Reverse
Engineering), dekompilieren, entassemblieren, revidieren oder
verändern, bzw. nur in dem Maße, wie dies durch geltendes Recht
ausdrücklich genehmigt ist.
B Sie dürfen das Programm weder als Ganzes noch in Auszügen zu
anderen als in diesem Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken
kopieren oder benutzen.
C Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungslizenz zu erteilen und
dürfen das Programm weder weitergeben, vermieten, verleasen, auf
Dritte übertragen noch auf andere Weise der Nutzung durch Dritte
überlassen.
4
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
JVC gewährleistet, dass für eine Frist von dreißig (30) Tagen ab
Kaufdatum sämtlicher Produkte, die unser Produkt begleiten, die
Medien, auf denen das Programm gespeichert ist, keine Material- und
Verarbeitungsfehler zeigen. Die Gesamthaftung der JVC und Ihr
einziges Rechtsmittel hinsichtlich des Programms besteht darin, dass
JVC Ihnen die defekten Medien oder das defekte Programm ersetzt.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN JVC UND DEREN
LIZENZGEBER ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AB,
UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUSDRÜCKLICH ODER
STILLSCHWEIGEND GEWÄHRT WORDEN SIND, INSBESONDERE
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF
HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN
ZWECK HINSICHTLICH DES PROGRAMMS UND DER
GEDRUCKTEN BEGLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME MIT
DEM PROGRAMM ENTSTEHEN ODER DURCH DESSEN
BENUTZUNG VERURSACHT WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF
EIGENE KOSTEN BEHEBEN.
5
BESCHRÄNKTE HAFTUNG
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET JVC ODER DEREN
LIZENZGEBER AUF KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-,
ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART,
UNABHÄNGIG VON DER ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND
DER VERTRAGLICHEN HAFTUNG, DELIKTSHAFTUNG ODER AUS
SONSTIGEN GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG
ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS
STEHEN, SELBST WENN JVC AUF DIESE SCHÄDEN
HINGEWIESEN WORDEN IST. SIE VERPFLICHTEN SICH, JVC
GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN, HAFTUNG ODER
KOSTEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE AUS
ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG
DES PROGRAMMS HERVORGEHEN ODER IN IRGENDEINER
108
WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DIE IN DIESEM
VERTRAG ANGEGEBENEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN WEDER
FÜR SCHÄDEN, DIE MUTWILLIG ODER IN GROBER
FAHRLÄSSIGKEIT VON JVC VERURSACHT WURDEN, NOCH FÜR
AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN.
6
FRISTEN
Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Installation und Verwendung des
Programms auf Ihrem Computer und ist bis zur Kündigung unter
folgenden Bedingungen wirksam.
Sollten Sie irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verletzen, ist JVC
berechtigt, den Vertrag ohne Benachrichtigung zu kündigen. In diesem
Fall ist JVC berechtigt, für die durch Ihre Vertragsverletzung
entstandenen Schäden Schadensersatz gegen Sie geltend zu machen.
Bei Kündigung dieses Vertrags sind Sie verpflichtet, das auf Ihrem
Computer gespeicherte Programm unverzüglich zu löschen
(einschließlich aller gespeicherten Elemente auf Ihrem PC) und dieses
Programm nicht mehr in Ihrem Besitz zu haben.
7
EXPORTKONTROLLE
Sie dürfen weder das Programm noch zugrundeliegende Daten oder
Technologien in andere Länder versenden, übertragen oder
exportieren, gegen die Japan und andere relevante Staaten
Handelsbeschränkungen auf derartige Artikel ausgesprochen haben.
8
US-REGIERUNGSBEHÖRDEN ALS BENUTZER
Als Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika („Regierung")
erklären Sie sich mit der Auffassung von JVC einverstanden, dass das
Programm ein „Kommerzieller Artikel" im Sinne der Federal Acquisition
Regulation (FAR) part 2.101 (g) ist, bestehend aus unveröffentlichter
„Kommerzieller Computersoftware", da diese Artikel gemäß FAR part
12.212 verwendet werden, und Sie nur eine Lizenz mit denselben
Nutzungsrechten erhalten, die JVC allen kommerziellen Endbenutzern
unter den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt.
9
ALLGEMEIN
A Änderungen, Zusätze, Streichungen oder sonstige Veränderungen
dieses Vertrags sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich vereinbart und
von einem autorisierten Vertreter von JVC unterzeichnet wurden.
B Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als ungültig erachtet werden
oder mit der zu diesem Vertrag geltenden Rechtsprechung in Konflikt
stehen, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags vollständig
gültig und in Kraft.
C Dieser Vertrag unterliegt der japanischen Rechtsprechung. Die
Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus
der Vollziehung, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrags
hervorgehen, liegt beim Amtsgericht Tokyo.
Victor Company of Japan, Limited
HINWEIS :
Bei Kauf des Programms in Deutschland werden die Abschnitte 4
0
(Beschränkte Gewährleistung) und 5 (Beschränkte Haftung) durch die
entsprechenden Abschnitte der deutschen Vertragsversion ersetzt.
VORSICHT :
Bedienen Sie dieses Gerät so, wie in den Prozeduren dieses Handbuchs
0
beschrieben.
Verwenden Sie ausschließlich die mitgelieferte CD-ROM. Verwenden Sie
0
niemals eine andere CD-ROM, um diese Software zu nutzen.
Diese Software darf nicht modifiziert werden.
0
Bei Änderungen oder Zusätzen, die nicht von JVC genehmigt sind, kann
0
die Berechtigung für die Nutzung des Geräts entzogen werden.
CD-ROM-Handhabung :
Halten Sie die Signalseite (unbedruckt) stets frei von Verunreinigungen
0
und Kratzern. Die CD-ROM darf nicht beschriftet oder beklebt werden!
Verunreinigungen können Sie mit einem weichen Tuch entfernen.
Wischen Sie hierbei gerade von der CD-ROM-Mitte zur Kante hin.
Niemals herkömmliche Schallplattenreiniger oder Reinigungssprays
0
verwenden.
Die CD-ROM niemals biegen und niemals die Signalseite berühren.
0
Die CD-ROM niemals an Orten aufbewahren, die Staub, extremem
0
Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind. Direktes
Sonnenlicht vermeiden.

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