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Jvc Softwarelizenzvertrag - JVC EVERIO GZ-MS110 BE Erweitertes Benutzerhandbuch

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Kopieren
6
Das Kopieren auf Disk beginnt.
Klicken Sie nach dem Kopieren auf „OK".
HINWEIS:
Die mitgelieferte Everio MediaBrowser Software kann mit den folgen-
den Disktypen benutzt werden.
DVD-R
DVD-R DL
DVD-RW
DVD+R
DVD+R DL
DVD+RW
Um die Hilfedatei von Everio MediaBrowser einzublenden, wählen Sie
„Hilfe" in der Everio MediaBrowser Menüzeile oder drücken F1 auf der
Tastatur.
Sollten bei der Benutzung der mitgelieferten Everio MediaBrowser
Software Probleme auftreten, setzen Sie sich bitte mit dem "Pixela
Kundendienstzentrum" in Verbindung.
Telefon
USA und Kanada (Englisch): +1-800-458-4029 (kostenfrei)
Europa (GB, Deutschland, Frankreich und Spanien)
(Englisch/Deutsch/Französisch/Spanisch): +800-1532-4865
(kostenfrei)
Andere europäische Länder
(Englisch/Deutsch/Französisch/Spanisch):
+44-1489-564-764
Asien (Philippinen) (Englisch): +63-2-438-0090
China (Chinesisch): 10800-163-0014 (kostenfrei)
Home-
http://www.pixela.co.jp/oem/jvc/mediabrowser/e/
page
44

JVC Softwarelizenzvertrag

WICHTIG
AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR DEM IN-
STALLIEREN BZW. BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS "DIGI-
TAL PHOTO NAVIGATOR" ("Programm") AUF IHREM PC SORGFÄL-
TIG DURCH.
Die Victor Company of Japan, Limited ("JVC") gewährt Ihnen das Nut-
zungsrecht für das Programm nur unter der Voraussetzung, dass Sie sich
mit den folgenden Bestimmungen einverstanden erklären.
Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen Sie das Programm wed-
er installieren noch benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER BE-
NUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIM-
MUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN.
1
URHEBERRECHT, EIGENTUM
Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte auf geistiges Eigentum an
diesem Programm sind Eigentum der JVC und der entsprechenden Liz-
enzgeber und verbleiben in deren Anrecht. Das Programm ist in Japan
und in anderen Ländern unter dem Urheberrecht und den zugehörigen
Abkommen geschützt.
2
ERTEILUNG DER LIZENZ
① Auf Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen
JVC eine einfache Lizenz für die Nutzung des Programms. Sie sind
berechtigt, das Programm auf der Festplatte oder auf anderen Spei-
chermedien Ihres Computers zu installieren und zu benutzen.
② Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des Programms für den al-
leinigen persönlichen Zweck einer Sicherungskopie oder Archivko-
pie anzufertigen.
3
PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN
① Sie dürfen das Programm nicht zurückentwickeln (Reverse Engi-
neering), dekompilieren, entassemblieren, revidieren oder verän-
dern, bzw. nur in dem Maße, wie dies durch geltendes Recht aus-
drücklich genehmigt ist.
② Sie dürfen das Programm weder als Ganzes noch in Auszügen zu
anderen als in diesem Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken
kopieren oder benutzen.
③ Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungslizenz zu erteilen und
dürfen das Programm weder weitergeben, vermieten, verleasen,
auf Dritte übertragen noch auf andere Weise der Nutzung durch
Dritte überlassen.
4
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
JVC gewährleistet, dass für eine Frist von dreißig (30) Tagen ab Kaufda-
tum sämtlicher Produkte, die unser Produkt begleiten, die Medien, auf
denen das Programm gespeichert ist, keine Material- und Verarbeitungs-
fehler zeigen. Die Gesamthaftung der JVC und Ihr einziges Rechtsmittel
hinsichtlich des Programms besteht darin, dass JVC Ihnen die defekten
Medien oder das defekte Programm ersetzt. SOWEIT GESETZLICH ZU-
LÄSSIG, LEHNEN JVC UND DEREN LIZENZGEBER ALLE WEITEREN
GEWÄHRLEISTUNGEN AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS-
DRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHRT WORDEN SIND,
INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF
HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK
HINSICHTLICH DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN BE-
GLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME MIT DEM PROGRAMM
ENTSTEHEN ODER DURCH DESSEN BENUTZUNG VERURSACHT
WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE KOSTEN BEHEBEN.
5
BESCHRÄNKTE HAFTUNG
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET JVC ODER DEREN LIZ-
ENZGEBER AUF KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-, ZU-
FALLS- ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG
VON DER ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND DER VERTRA-
GLICHEN HAFTUNG, DELIKTSHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN
GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER UNMÖ-
GLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS STEHEN, SELBST
WENN JVC AUF DIESE SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. SIE
VERPFLICHTEN SICH, JVC GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN,
HAFTUNG ODER KOSTEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU
HALTEN, DIE AUS ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG
MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS HERVORGEHEN ODER IN
IRGENDEINER WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DIE IN
DIESEM VERTRAG ANGEGEBENEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN

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