Klassifizierung
Elektrofahrrad, Pedelec und E-Bikes bezeichnen Fahrräder mit einem elektrischen
Hilfsantrieb (Elektromotor). Diese E-Räder oder Elektroräder sind Hybrid-Fahrzeuge, d.h.
sie werden durch eine Kombination von menschlicher Kraft und elektrischer Energie
angetrieben. Der Gesetzgeber stuft diese Hybridfahrräder unterschiedlich ein (Angaben
ohne Gewähr):
Pedelecs
sind Elektrofahrräder mit einem maximal 250 Watt starken Elektromotor der
nur dann arbeitet, wenn der Fahrer mit tritt, sich das Elektrofahrrad also nicht ohne zu
treten (pedallieren) fahren lässt. Zudem ist die Geschwindigkeit mit Elektrounterstützung
auf 25 km/h begrenzt.
Ausnahme:
Pedelecs verfügen teilweise über eine Anfahr- oder Schiebehilfe. Bei Leviatec sprechen
wir über eine:
Anfahrhilfe, wenn ein Knopf vorhanden ist, der nach Druck desselben das Pedelec auch
ohne pedallieren auf 6 km/h beschleunigt und der Motor dann abschaltet. Schneller geht
es nur in Kombination mit menschlicher Muskelkraft.
Schiebehilfe, wenn ein Gasdrehgriff oder Gashebel vorhanden ist, mittels dessen das
Pedelec wie ein Mofa OHNE pedallieren bis 6 km/h beschleunigen lässt.
Vorteil gegenüber der Anfahrhilfe: muss das Fahrrad geschoben werden, z.B. aus einem
Keller, eine Bahnhofstrasse hinauf, oder beladen in der Fußgängerzone - mit dem Drehgriff
oder Hebel lassen Sie das Pedelec alleine fahren und können einfach nebenher gehen.
Pedelecs werden wie Fahrräder behandelt - keine Helmpflicht, kein Führerschein, keine
Versicherung. Daran ändern auch die Anfahrhilfe oder Schiebehilfe nichts.
E-Bikes
sind wie Pedelecs, lassen sich jedoch auch fahren, ohne dass man treten muss. Sie
verfügen über einen Gasdrehgriff und können gefahren werden wir ein Mofa. Man kann
natürlich auch treten, dann funktioniert der Gasdrehgriff wie eine stufenlose Regelung
der elektrischen Tretunterstützung.
E-Bikes werden wie Leichtmofas behandelt - keine Helmpflicht, dafür sind eine Mofa
Fahrerlaubnis oder anderer Führerschein, sowie eine Leichtmofaversicherung (ca. EUR
50,--/Jahr) Pflicht - wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bei Elektrobetrieb
nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen jederzeit ändern können und
wir daher für alle Angaben zur gesetzlichen Klassifizierung von Elektrofahrrad, Pedelec
und E-Bike KEINE Gewährleistung übernehmen können.
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