Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

KERN ITS Betriebsanleitung Seite 9

Version 2.1
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für KERN ITS:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.2.3
Eichung
Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie
wie folgt verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt
wird.
Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizi-
nischen und pharmazeutischen Labor.
Zu amtlichen Zwecken
Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
Eichhinweise:
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waagen liegt eine EU
Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen
Bereich eingesetzt, so muss diese amtlich geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht
werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmun-
gen der Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in
der Regel 2 Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Kms-tm

Inhaltsverzeichnis