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Informationen Zur Produktkonformität - Phonak Audéo B90-R Gebrauchsanweisung

B90; b70; b50
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15. Informationen zur
Produktkonformität
Europa:
Konformitätserklärung (Hörgerät)
Hiermit erklärt die Phonak AG, dass dieses Produkt die
wesentlichen Bestimmungen der Richtlinie 93/42/EWG
für Medizingeräte und der Funkanlagen-Richtlinie
2014/53/EU erfüllt. Den Volltext der EU-Konformitäts-
erklärung erhalten Sie entweder vom Hersteller oder
Ihrem lokalen Phonak-Vertreter. Deren Adressen (weltweit)
finden Sie auf www.phonak.com.
Australien/Neuseeland:
Kennzeichnet die Einhaltung der geltenden
Vorschriften zur Funkfrequenzverwaltung (RSM)
und der australischen Regulierungsbehörde
Australian Communications and Media Authority
(ACMA) für den legalen Verkauf in Australien und
Neuseeland.
Das Konformitätskennzeichen R-NZ wird auf
Funkprodukten angebracht, die auf dem
neuseeländischen Markt in der Konformitätsstufe
A1 verkauft werden.
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Diese Anleitung auch für:

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