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Anhängelast - Opel Antara Betriebsanleitung

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Dachgepäckträger, Anhängerbetrieb
Picture no: s0013522.tif
Demontage der Kugelstange
Entriegeln Sie die Kugelstange und ziehen
Sie den Schlüssel ab.
Drücken Sie den Hebel nach links zur
Kugelstange und drehen Sie ihn nach
unten. Ziehen Sie die Kugelstange aus dem
Kupplungsgehäuse.
Entfernen Sie etwaigen Rost oder Schmutz
vom Bereich um das Kupplungsgehäuse
und den Anschluss der Kugelstange, bevor
Sie den Verschlussstopfen in die Öffnung
einsetzen.
Kugelstange in Ablage in der Reserverad-
mulde im Gepäckraum unterbringen.
Kugelstange in Beutel legen und mit Gurt in
der Ablage befestigen.
Verwenden Sie zum Reinigen der Kugel-
stange keine Dampfstrahler oder Hoch-
druckreiniger.
1)
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahr-
zeug- und motorabhängige Höchstwerte,
die nicht überschritten werden dürfen.
Die tatsächliche Anhängelast ist die Diffe-
renz zwischen dem tatsächlichen Gesamt-
gewicht des Anhängers und der tatsächli-
chen Stützlast in angekuppeltem Zustand.
Zur Überprüfung der Anhängelast dürfen
daher nur die Anhängeräder - und nicht
das Bugrad - auf der Waage stehen.
Die zulässigen Anhängelasten Ihres Fahr-
zeuges entnehmen Sie bitte den amtlichen
Fahrzeugpapieren. Sofern nicht anders
angegeben, gelten sie für Steigungen bis
max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast sollte nur von
Fahrern ausgenutzt werden, die über aus-
reichende Erfahrung im Ziehen großer
Anhänger verfügen.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu einer
Höhe von 1000 Meter über dem Meeres-
spiegel.
1)
Beachten Sie länderspezifische Bestim-
mungen.
Da die Motorleistung durch die abneh-
mende Luftdichte mit zunehmender Höhe
sinkt und damit auch die Steigfähigkeit
abnimmt, können die zulässigen Anhänge-
lasten im Gebirge möglicherweise nicht voll
ausgenutzt werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht verrin-
gert sich pro angefangene 1000 Meter wei-
terer Höhenzunahme um 10 %.
Beim Befahren von Straßen mit geringer
Steigung (kleiner als 8 %, z. B. Autobahnen)
muss das Zuggesamtgewicht nicht verrin-
gert werden.
Die tatsächliche Anhängelast und das tat-
sächliche Gesamtgewicht des Zugfahr-
zeuges dürfen zusammen das zulässige
Zuggesamtgewicht nicht überschreiten.
Wird z. B. das zulässige Gesamtgewicht
des Zugfahrzeugs ausgenutzt, darf die
Anhängelast nur bis zum Erreichen des
zulässigen Zuggesamtgewichtes genutzt
werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht ist
auf dem Typschild angegeben - siehe
Seite 204.
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