Installation
Vorschriften, Heizraum
Anschlüsse
Vorschriften
Das Gerät soll nur von einem aner-
kannten Installateur gemäss den
gültigen Normen und Vorschriften
installiert werden (siehe Ergänzungen).
Die Inbetriebnahme sollte nur durch
den autorisierten Kundendienst
erfolgen.
Heizraum
Allgemein
-
Der Kessel ist so konstruiert, dass
Abstrahlungsverluste unerheblich
sind.
-
Durch den niedrigen Geräusche-
pegel erübrigt sich eine weitere
Schallisolierung des Aufstellungs-
raumes.
-
Durch die hohe Anordnung der
elektrischen Komponenten
erübrigt sich ein Kesselsockel.
-
Der Kessel benötigt nur wenig
Platz zum Aufstellen.
-
Durch die Ausführung mit raum-
luftunabhängiger Verbrennungs-
luftzufuhr ist das Einsatzspektrum
des Kessels vergrössert.
Aufstellen
Damit keine Probleme auftreten,
gelten für den Heizraum folgende
Richtlinien:
a
Der Heizraum muss frostfrei
gehalten werden.
b
Der Kessel muss vor direkt ein-
dringender Kaltluft geschützt
werden.
c
Für Wartungs- und Reparatur-
arbeiten muss genügend Frei-
raum vorhanden sein.
Empfohlene Mindestabstände
zwischen Kessel und Wand und
zwischen den Kesseln siehe neben-
stehende Abbildung.
Sollten die Abstände kleiner sein,
könnten hierdurch die Wartungs-
arbeiten beeinträchtigt werden.
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Dachinstallation
Bei Einbau des Kessels in eine Dach-
heizzentrale oder wenn das Kessel-
haus den höchsten Punkt der Anlage
bildet, ist die folgende Sicherheits-
massnahme von grosser Wichtigkeit.
Der Kessel darf nie den höchsten
Punkt der Anlage bilden!
Die Vorlauf- und Rücklaufleitungen
müssen erst nach oben geführt
werden, bevor sie wieder nach
unten laufen.
Obwohl jeder Kessel standardmässig
mit einer Wasserströmungsüber-
wachung ausgestattet ist, ist zu-
sätzlich eine Wassermangelsicherung
erforderlich (bei Dachheizzentralen).
Die Vorschriften der EN 12828 sind
einzuhalten.
Be- und Entlüftung des Heizraumes
Für die Anordnung und Auslegung
der Zu- und Abluftöffnungen sind die
örtlichen baubehördlichen Vor-
schriften für Gasgebläsebrenner
massgebend (siehe Ergänzungen).
Im allgemeinen gelten folgende
Richtwerte:
-
Gesamtwärmeleistung bis
2
50 kW = 150 cm
bzw. 2x75 cm
-
+ jedes weitere kW Nennwärme-
2
leistung = 2,0 cm
.
Minimalabstände
D
> 600
> 250
Einzelkessel
Bei vergitterten Zuluftöffnungen muss
der freie Querschnitt 20 % grösser
sein. Das Mass der längeren Seite
darf nicht mehr als das 1,5 fache der
kurzen Seite betragen.
Die Abluftöffnungen müssen nach
den entsprechenden Richtlinien
(Feuerungsverordnung, ZTA Heiz-
räume) dimensioniert werden.
Gleichmässige Be- und Entlüftung
ist für die einwandfreie Funktion der
Gasfeuerstätte wichtig.
Erforderlichenfalls müssen die
Öffnungen mit Umlenk- und Leit-
blechen versehen werden.
Anschlüsse
Gasanschluss
Der Gasanschluss muss von einem
anerkannten Installateur nach den
gültigen Normen und Vorschriften
installiert werden (siehe Ergänzung).
Die Gasanschlussleitung muss mit
einer thermisch auslösenden Ab-
sperreinrichtung im Aufstellungsraum
ausgerüstet werden.
Der Gasanschluss befindet sich an
der Rückseite des Kessels.
Der Kessel wurde im Werk bei
normalem Gasnetzdruck (Vordruck)
einreguliert.
2
Der Gasanschlussdruck muss redu-
ziert werden auf maximal 25 mbar.
Der Mindestvordruck (Gasfliessdruck)
darf niemals 20 mbar unterschreiten.
D
> 600
> 250
Doppelkessel
> 600