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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Leistungsgröße Festlegen; Entsorgung - Buderus Kandern plus 26B Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

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Vorschriften
3.1

Normen und Richtlinien

Beachten Sie für die Montage und den Be-
trieb der Anlage die landesspezifischen und
örtlichen Normen und Richtlinien!
Der Heizeinsatz muss nach den geltenden Vorschriften
angeschlossen werden. Vor der Installation und der
Benutzung des Heizeinsatzes die technischen Doku-
mente beachten!
Deutschland
• Heizeinsätze für feste Brennstoffe nach
DIN EN 13229/A1-CW, Kategorie 1c
• Schornsteinbelegung nach DIN EN 13384-1,
DIN EN 13384-2
Schweiz
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
Beachten Sie beim Anschluss und dem Betrieb der Ofen-
anlage neben den örtlichen feuerpolizeilichen und bau-
rechtlichen Vorschriften (jeweils nach dem neuesten
Stand):
• Die zuständige Landesbauordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauer-
handwerks
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbe-
dingungen, z. B. Feuerungsverordnungen der Bundes-
länder
3.2
Leistungsgröße festlegen
Die richtige Größenwahl des Festbrennstoff-Heizeinsat-
zes - unter Anpassung an die gegebenen Wärmebedarfs-
verhältnisse - ist wesentlich für die gute Funktion und den
wirtschaftlichen Betrieb der Anlage. Deshalb ist vor der
Aufstellung des Festbrennstoff-Heizeinsatzes eine Wär-
mebedarfsberechnung nach DIN EN 12831 vom Anlage-
nersteller durchzuführen.
B Bei bestehenden Anlagen prüfen, ob die in dieser Mon-
tageanleitung gestellten Anforderungen zum Betrieb
des Festbrennstoffheizeinsatzes erfüllt sind.
3.3

Entsorgung

Bitte beachten Sie Folgendes:
B Verpackungsmaterial umweltgerecht ent-
sorgen.
8
3.4
3.4.1
• Naturbelassenes, luftgetrocknetes Scheitholz (2 Jahre
• Holzbriketts nach DIN 51731 HP2
• Braunkohlebriketts
• Steinkohlebriketts (Extrazit 40)
Holzarten unterscheiden sich im Heizwert.
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz geeig-
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab und
Kohlearten unterscheiden sich im Heizwert und im
Abbrandverhalten.
• Braunkohlebriketts sind als Brennstoff geeignet. Sie
• Steinkohlebriketts haben praktisch keine Flamme.
Kandern 26B und 36B - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.

Brennstoffe

GEFAHR: Verbrennungsgefahr durch Ver-
puffung!
B Niemals flüssige Brennstoffe (z. B. Benzin,
Petroleum) verwenden.
HINWEIS: Anlagenschaden- und Umwelt-
schaden durch unzulässige Brennstoffe!
B Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, che-
misch behandelte Holzreste, Altpapier,
Hackschnitzel, Rinden- und Spanplatten-
abfälle zur Feuerung verwenden.
Zulässige Brennstoffe
gelagert, Wassergehalt < 20 %
net. Sie brennen langsam mit ruhiger Flamme ab und
bilden eine lang anhaltende Glut.
neigen stärker zur Funkenbildung.
brennen langsam mit ruhiger Flamme ab. Die Flamme
ist kleiner als bei der Holzverbrennung.
Sie halten besonders lange die Glut.

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Kandern plus 36b

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