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Installation
5.2
Heizkammer einrichten
Nach den technischen Regeln des Ofen- und Lufthei-
zungsbauerhandwerks ist eine Isolierung anzubringen, wo
es erforderlich ist. Die inneren Oberflächen der Heizkam-
mer müssen glatt, sauber und abriebfest sein.
HINWEIS: Anlagenschaden!
B Um eine Wärmerückstrahlung zum Hei-
zeinsatz zu verhindern, keine wärmereflek-
tierenden Materialien zur Isolierung
verwenden.
5.2.1
Fußboden in der Heizkammer einrichten
B Die Feuerstätten müssen auf einer Aufstellfläche auf-
gestellt werden, die ihrem Gewicht entspricht. Wenn
die Aufstellfläche den Anforderungen nicht entspricht,
geeignete Maßnahmen (z B. Lastverteilung) vorneh-
men.
B Den Boden in seiner Oberfläche so ausführen, dass er
leicht zu reinigen ist (z B. Fliesen).
GEFAHR: Brandgefahr durch Verwendung
nicht zulässiger Bau- und Isolierstoffe!
B Bodenbelag aus nicht brennbaren Bau-
stoffen errichten.
B Unter Estrichböden keine brennbaren Iso-
lierstoffe verwenden.
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Kandern 26B und 36B - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.