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Teil 8: Umweltschutz; Teil 9: Gewährleistung - involight VENTUS S40 Bedienungsanleitung

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Teil 8: Umweltschutz.

An alle Einwohner der Europäischen Union:
Dieses Produkt unterliegt der europäischen Richtlinie 2002/96/EG. Entsorgen Sie Ihr Alt Gerät
nicht mit dem normalen Hausmüll.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder der Verpackung zeigt an, dass die Entsorgung dieses
Produktes nach seinem Lebenszyklus der Umwelt Schaden zufügen kann. Entsorgen Sie die Einheit (oder
verwendeten Batterien) nicht als unsortierten Hausmüll. die Einheit oder verwendeten Batterien müssen von einer
spezialisierten Firma zwecks Recycling entsorgt werden. Diese Einheit muss an den Händler oder ein örtliches
Recycling-Unternehmen retourniert werden. Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften.
Falls Zweifel bestehen, wenden Sie sich für Entsorgungsrichtlinien an Ihre örtliche Behörde.
WEEE-Reg.-Nr. Deutschland: DE51964046
Teil 9: Gewährleistung.
INVOLIGHT Geräte unterliegen den gültigen, gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Informieren Sie sich bei
Ihrem Fachhändler über die gültigen Gewährleistungsbestimmungen. Die folgenden Bedingungen treten mit dem
Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft: Nur autorisierte Fachhändler, die von INVOLIGHT bestimmt werden,
dürfen Reparaturen an INVOLIGHT Geräten vornehmen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein nicht
autorisierter Service, Techniker oder eine Privatperson einen Reparaturversuch unternimmt oder das Gerät öffnet.
Geräte, die innerhalb der Gewährleistungsperiode einen Defekt aufweisen, können zum Zweck der Reparatur oder
des Austausches dem autorisierten Verkäufer zurückgesandt werden. Bitte klären Sie im Falle einer erforderlichen
Reparatur oder eines Austausches den genauen Ablauf für den Rückversand mit dem Verkäufer. Gegebenenfalls
schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers, um Informationen über
Gewährleistungsabwicklungen zu erhalten. Verschleißteile werden von der Gewährleistung nur berücksichtigt, wenn
diese bereits bei Auslieferung des Gerätes einen Defekt aufweisen. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht,
wenn das Gerät selbstverschuldet zerstört wurde (z.B. Sturz oder Überspannung). Auch mechanische Defekte wie
abgebrochene Schalter oder Gehäuseteile sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service–
bzw. Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den Fachhändler, bei dem das Gerät erworben wurde. Er wird Ihnen
so gut wie möglich weiterhelfen.
Stand: 10.2016 – Technische und optische Änderungen im Rahmen der Produktverbesserung sind – auch ohne
vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung übernommen.
Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!
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