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Grundsätze Zum Datenzugriff Und Zur Prüfbarkeit Digitaler Unterlagen (Gdpdu); 15.1 Mitwirkungspflicht Des Steuerpflichtigen; E-Journal Sichern - Olympia Touch 110 Bedienungsanleitung

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15
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

15.1 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Erfordert eine Betriebsprüfung den Zugriff auf Daten, die beim Steuerpflichtigen gespeichert sind, kann der Betriebsprüfer
GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen") zwischen folgenden drei Ar-
laut
(
ten des Datenzugriffs wählen:
unmittelbarer Lesezugriff,
mittelbarer Zugriff über Auswertungen und
Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten.
Das gespeicherte E-Journal auf dem USB-Stick kann nur in Verbindung mit dem PC-Programm zur digitalen
Aufbewahrung der Unterlagen bei Bargeschäften (GDPdU) genutzt werden.
15.2

E-Journal sichern

1.
E-Journal an der Kasse auf einem USB-Stick speichern.
2.
USB-Stick mit dem PC verbinden.
PC-Software „Olympia ECR-Management-System" starten.
3.
4.
Programm mit dem Button [Daten-Management] öffnen.
Abb. 40
5.
Button [E-Journal(E) vom USB] aktivieren.
Abb. 41
6.
Wechseldatenträger USB-Stick wählen und gespeichertes E-Journal anklicken.
Abb. 42
7.
Nach Anklicken des Buttons [Öffnen] wird das E-Journal vom USB- Stick ins PC-Programm eingelesen.
Abb. 43
Hinweis: Im PC-Programm sollte Ihre aktuelle Programmierung der Kasse geöffnet sein oder alle Daten (ohne Berichte
empfangen) sollten vorher von der Kasse empfangen worden sein.
Registrierkasse TOUCH 110
Seite 168
(GDPdU)
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