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Sicherheitseinrichtungen; Verhalten Im Gefahrenfall Und Bei Unfällen - Baumuller BUM 60 Betriebsanleitung

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2.10

Sicherheitseinrichtungen

2.10 Sicherheitseinrichtungen
2.11 Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
m Stets auf Unfälle oder Feuer vorbereitet sein!
Vorbeugen-
de Maßnah-
m Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Decken usw.) und Feuerlöscher griffbereit auf-
men
bewahren.
m Personal mit Unfallmelde-, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen vertraut machen.
m Gerät durch NOT-Stopp sofort außer Betrieb setzen.
Im Fall der
Fälle: Rich-
m Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
tig handeln.
m Personen aus der Gefahrenzone bergen.
m Verantwortlichen am Einsatzort informieren.
m Arzt und/oder Feuerwehr alarmieren.
m Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge frei machen.
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Betriebsanleitung BUM 60 / BUS 60
Dokument-Nr.: 5.01032.05
von 82
WARNUNG!
Lebensgefahr durch nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen!
Sicherheitseinrichtungen sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit im Betrieb. Auch
wenn durch Sicherheitseinrichtungen Arbeitsprozesse umständlicher werden, dürfen
sie keinesfalls außer Kraft gesetzt werden. Die Sicherheit ist nur bei intakten Sicher-
heitseinrichtungen gewährleistet.
Deshalb:
m Vor Arbeitsbeginn prüfen, ob die Sicherheitseinrichtungen funktionstüchtig und
richtig installiert sind.
Baumüller Nürnberg GmbH

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