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Garantiebestimmungen - Swissvoice SV29 Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Auf Ihr Gerät wird Garantie ab Kaufdatum im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihr Gerät
gekauft haben, gewährt.
Zum Nachweis des Kaufdatums bewahren Sie bitte den
Kaufbeleg oder die durch die Verkaufsstelle komplett ausgefüllte
Garantiekarte auf. Innerhalb der Garantiezeit werden
unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- und
Herstellungsfehlern beruhen, beseitigt. Die Garantieleistung
erfolgt durch Reparatur oder Austausch des defekten Gerätes
nach Wahl des Lieferanten.
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien (z. B.
Akkuzelle), Mängel, die den Wert oder Gebrauch des Gerätes nur
unerheblich beeinträchtigen, sowie Schäden, die auf
unsachgemässen Gebrauch, auf Verschleiss oder auf Eingriffe
durch Dritte, zurückzuführen sind. Eventuelle Folgeschäden,
hervorgerufen durch die Nutzung, den Ausfall oder Mängel des
Produktes, insbesondere jede Haftung für Vermögensschäden
sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an die Verkaufsstelle, bei der
Sie das Telefon gekauft haben.
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