11. D-LINK Eingeschränkte Gewährleistung
Allgemeine Bedingungen
Die hier beschriebene eingeschränkte Gewährleistung wird durch D-LINK (Europe) Ltd. gewährt (im Folgenden: „D-LINK"). Diese
eingeschränkte Gewährleistung gilt nur in dem Fall, in dem der Kauf des Produkts nachgewiesen wird. Auf Verlangen von D-LINK muss
auch dieser Gewährleistungsschein vorgelegt werden.
AUSSER
IN
DEM
HIER
AUSDRÜCKLICH
BESCHRIEBENEN
UMFANG
GEWÄHRT
D-LINK
KEINE
GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. INSBESONDERE WIRD NICHT
STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ERKLÄRT. D-LINK LEHNT AUSDRÜCKLICH JEDE GEWÄHR-
LEISTUNG AB, DIE ÜBER DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNG HINAUSGEHT. JEDE
GESETZLICH ANGEORDNETE GEWÄHRLEISTUNG IST AUF DIE LAUFZEIT DER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHR-
LEISTUNG BESCHRÄNKT. IN EINIGEN STAATEN ODER LÄNDERN IST DIE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG EINER
STILLSCHWEIGEND ERKLÄRTEN GEWÄHRLEISTUNG SOWIE AUSSCHLUSS ODER BESCHRÄNKUNG VON
SCHADENERSATZ FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN BEIM VERBRAUCHSGÜTERKAUF UNTERSAGT.
SOWEIT SIE IN SOLCHEN STAATEN ODER LÄNDERN LEBEN, ENTFALTEN MÖGLICHERWEISE EINIGE
AUSSCHLÜSSE ODER EINSCHRÄNKUNGEN DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER
IHNEN KEINE WIRKUNG. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE RECHTE.
DARÜBER HINAUS STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE NOCH WEITERE RECHTE ZU, DIE SICH JEDOCH VON
STAAT ZU STAAT ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. UM DEN UMFANG IHRER RECHTE ZU
BESTIMMEN, WIRD IHNEN EMPFOHLEN, DIE ANWENDBAREN GESETZE DES JEWEILIGEN STAATES ODER
LANDES ZU RATE ZU ZIEHEN.
Diese eingeschränkte Gewährleistung ist auf Hardware-Produkte der Marke D-LINK (insgesamt im Folgenden: „D-LINK
Hardware-Produkte") anwendbar, die von D-LINK (Europe) Ltd. oder dessen weltweiten Filialen, Partnern, Fachhändlern
oder Länderdistributoren (insgesamt im Folgenden: „D-LINK") mit dieser eingeschränkten Gewährleistung verkauft
wurden. Der Begriff „D-LINK Hardware-Produkte" meint nur Hardwarekomponenten und deren Bestandteile einschließlich
Firmware. Der Begriff "D-LINK Hardware-Produkte" umfasst KEINE Software-Anwendungen oder -programme.
Räumlicher Geltungsbereich der eingeschränkten Gewährleistung
Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt für alle europäischen Staaten gemäß dem Anhang „Eingeschränkte
Gewährleistung von D-LINK in europäischen Staaten". Im Rahmen dieser eingeschränkten Gewährleistung sind mit dem
Begriff „europäische Staaten" nur die im Anhang genannten Staaten gemeint. Die eingeschränkte Gewährleistung findet
überall Anwendung, wo D-LINK oder dessen Servicepartner Gewährleistungsdienste gemäß dieser eingeschränkten
Gewährleistung erbringen. Dennoch kann sich die Verfügbarkeit von Diensten und die Bearbeitungszeit von Land zu Land
unterscheiden und von Registrierungsanforderungen abhängig sein.
Einschränkung der Gewährleistung
D-LINK gewährleistet, dass die im Folgenden aufgeführten Produkte bei gewöhnlicher Verwendung für die unten
angegebene
Laufzeit der
eingeschränkten
Gewährleistung
(„Gewährleistungslaufzeit")
frei
von
wesentlichen
Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Produkt entsprechend dem
Benutzerhandbuch und den weiteren Dokumentationen, die der Benutzer beim Kauf (oder später) erhalten hat, genutzt
und gewartet wird. D-LINK gewährleistet nicht, dass die Produkte störungs- oder fehlerfrei arbeiteten oder dass alle
Mängel, Fehler, Defekte oder Kompatibilitätsstörungen beseitigt werden können.
Diese Gewährleistung gilt nicht für Probleme wegen: (a) unerlaubter Veränderung oder Hinzufügung, (b) Fahrlässigkeit,
Missbrauch oder Zweckentfremdung, einschließlich des Gebrauchs des Produkts entgegen den Spezifikationen oder den
durch Schnittstellen gegebenen Vorgaben, (c) fehlerhafter Bedienung, (d) Versagen von Produkten oder Diensten, die
nicht von D-LINK stammen oder nicht Gegenstand einer zum maßgeblichen Zeitpunkt gültigen Gewährleistungs- oder
Wartungsvereinbarung sind, (e) Fehlgebrauch oder fehlerhafter Lagerung oder (f) Feuer, Wasser, höherer Gewalt oder
anderer Katastrophen. Diese Gewährleistung gilt ebenfalls nicht für Produkte, bei denen eine D-LINK-Seriennummer
entfernt oder auf sonstige Weise unkenntlich gemacht wurde.
D-LINK STEHT NICHT FÜR SCHÄDEN EIN, DIE DADURCH ENTSTEHEN, DASS DIE ANLEITUNG FÜR DAS D-LINK
HARDWARE-PRODUKT NICHT BEFOLGT WIRD.
Laufzeit der eingeschränkten Gewährleistung
Die Laufzeit der eingeschränkten Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt von D-LINK gekauft
wurde. Als Nachweis für den Zeitpunkt des Kaufs gilt der datierte Kauf- oder Lieferbeleg. Es kann von Ihnen verlangt
werden, dass Sie zur Inanspruchnahme von Gewährleistungsdiensten den Kauf des Produkts nachweisen. Wenn Ihre
Hardware-Produkte der Marke D-LINK innerhalb der Laufzeit der eingeschränkten Gewährleistung eine Reparatur
benötigen, so sind Sie sind berechtigt, gemäß den Bedingungen dieser eingeschränkten Gewährleistung Gewähr-
leistungsdienste in Anspruch zu nehmen.
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