3.10 -
H E I Z U N G S - S I C H E R H E I T S A N -
SCHLUSS
An der Vorlaufleitung ist im Abstand von weniger
als 0,5 m vom Kessel ein
Sicherheitsventil einzubauen, dass gemäß den
geltenden Bestimmungen für die Kesselleistung
zu dimensionieren ist.
Achtung!
Es ist verboten, zwischen dem Kessel und
dem Sicherheitsventil jegliche Art von
Absperreinrichtungen
einzubauen. Außerdem wird
empfohlen, Ventile mit Auslösung nicht über
dem maximal zulässigen Betriebsdruck zu
verwenden.
Achtung!
Am Heizungssicherheitsventil sind ein Ablaufrohr mit
Trichter und ein Siphon einzubauen, die zu einem
geeigneten Ablauf führen. Der Ablauf muss auf Sicht
kontrollierbar sein.
3.11 - BETRIEBSDRUCK
Der maximal für den Kessel erlaubte Betriebsdruck beträgt
3,0 bar, wohingegen der Mindestdruck mit 0,5 bar vorgegeben
ist.
ACHTUNG!
Der Kessel enthält keine gesonderte
Vorrichtung gegen Wasserverlust, hierfür ist
der
Sicherheitstemperaturbegrenzer
zuständig.
Es ist immer möglich an der Hauptplatine einen
Mindestwasserdruckwächter anzuschließen
Installations-Anleitungen
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