2.5 Vor der Fahrt
2.5.1 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist
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Zulassung
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulassungs-
pflichtig. So auch Ihr neuer Caravan. Die Zulassung beantragen Sie
bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Unterlagen vorgelegt
werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II und/oder
Certificate of Conformity (CoC)
- Elektronische Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
- Ggf. Steuer-Einzugsermächtigung
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die Tempo-100-Plakette zu beantragen.
Hauptuntersuchung
Gemäß §29 StVZO muss Ihr Caravan alle zwei Jahre zur Haupt-
untersuchung. Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV, der DEKRA
oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt
werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasinstallation. Die Erst-
bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Händler.
Veränderungen am Caravan, die in den Geltungsbereich
der StVZO fallen, sind genehmigungspflichtig!
Bei weiteren Fragen oder Problemen ist Ihr autorisierter
Hobby-Vertragshändler jederzeit für Sie da!
2. Sicherheit