12. Wartung und Pflege
12.1 Wartung
Wartungsintervalle
Für den Caravan und die enthaltenen Instal-
lationen bestehen festgelegte Wartungsintervalle.
Für Wartungsintervalle gilt
• Die erste Wartung 12 Monate nach der Erst-
zulassung bei einem HOBBY-Fachhändler
durchführen lassen.
• Alle weiteren Wartungen einmal jährlich bei
einem HOBBY-Fachhändler durchführen
lassen.
• Die Wartung aller Einbaugeräte entsprechend
den in den jeweiligen Betriebsanleitungen
angegebenen Wartungsintervallen durchführen.
HOBBY gewährt eine 5-Jahresgarantie
auf Dichtigkeit des Caravans gemäß der
Garantiebedingungen.
Hierzu ist das Fahrzeug alle 12 Monate
dem HOBBY-Vertragshändler zum
kostenpflichtigen Dichtigkeitscheck
vorzuführen.
Die kostenpflichtige Prüfung der Gas-
anlage ist alle zwei Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen zu wieder-
holen. Diese Prüfung ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DGVW G 607 und
EN 1949 zu bestätigen. Verantwortlich
für die termingemäße Veranlassung
der Überprüfung ist der Betreiber.
Sicherheitsgasregler und Schläuche
nach spätestens 10 Jahren ersetzen!
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Schmieren und Ölen
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die
Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes. Bei
Caravans, die wenig gefahren werden, ist eine
jährliche Wartung erforderlich.
Zum Schmieren und Ölen gilt
•
Alle 5000 Fahrkilometer bzw. mind. 1 x jährlich
die Schwinghebellagerungen
Achskörper schmieren.
•
Bewegliche Teile wie Bolzen und Gelenk-
stellen von Handbremshebel und Umlenkhe-
bel der Auflaufeinrichtung leicht einölen.
j
am
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