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12.3 Bremsen

12-4
Erstinspektion
Bei den verwendeten Radbremsen handelt es
sich um nicht selbsttätig nachstellende Trommel-
bremsen. (Ausnahme: Premium)
Zur Sicherstellung einwandfreier Bremsleistungen
müssen die Radbremsen regelmäßig nachgestellt
werden.
Die Erstinspektion der Bremsen muss nach
500 km, alle weiteren Inspektionen alle 10.000
km, spätestens nach einem Jahr durchgeführt
werden. Die Durchführung muss im KNOTT-
Servicehandbuch durch die ausführende Fach-
werkstatt dokumentiert werden. Diese ausge-
füllten Nachweise sind ebenso Voraussetzung für
eventuelle Gewährleistungsansprüche wie die Be-
achtung der Vorgaben über Wartung und Pflege.

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