2.1.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung
Stand: Juni 2010
Einbauarten, bei denen diese Flächen dem Fahrzeug zuge-
wendet sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des In-
verkehrbringers, die dem Stromerzeuger beizulegen ist.
Der Stromerzeuger darf nicht an andere Energieverteilungs-
(z.B. die öffentliche Stromversorgung) und Energieerzeu-
gungssysteme (z.B. andere Stromerzeuger) angeschlossen
werden.
Der Stromerzeuger darf in explosionsgefährdeten Umge-
bungen nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger darf in brandgefährdeten Umgebungen
nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger muss entsprechend der Vorgaben in der
technischen Dokumentation betrieben werden.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung bzw. alle nicht
in dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromer-
zeuger sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb der gesetz-
lichen Haftungsgrenzen des Herstellers.
Bei vorhersehbarem Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße
Handhabung
des
Konformitätserklärung des Herstellers und damit automa-
tisch die Betriebserlaubnis.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Hand-
habung sind:
•
Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen
•
Betrieb in brandgefährdeten Umgebungen
•
Betrieb in geschlossenen Räumen
•
Betrieb im eingeschwenkten Zustand im Fahrzeug
•
Betrieb ohne die notwendigen Sicherheitsredundanzen
•
Betrieb an bestehenden Stromversorgungsnetzen
•
Betanken im heißen Zustand
•
Betanken im laufenden Betrieb
•
Besprühen mit Hochdruckreinigern oder Feuerlöschein-
richtungen
•
entfernte Schutzeinrichtungen
•
fehlerhafter Einbau ins Fahrzeug
ESE 604 / 854 DBG DIN
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Stromerzeugers
erlischt
die
EG-
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