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Stand: April 2016
Der Stromerzeuger darf in explosionsgefährdeten Umge-
bungen nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger darf in brandgefährdeten Umgebungen
nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger muss entsprechend der Vorgaben in der
technischen Dokumentation betrieben werden.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung bzw. alle nicht
in dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromer-
zeuger sind unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb der gesetz-
lichen Haftungsgrenzen des Herstellers.
2.2.1 Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw.
unsachgemäße Handhabung
Bei vorhersehbaren Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße
Handhabung des Stromerzeugers erlischt die EG-
Konformitätserklärung des Herstellers und damit automa-
tisch die Betriebserlaubnis.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Hand-
habung sind:
Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen
Betrieb in brandgefährdeten Umgebungen
Betrieb in geschlossenen Räumen
Betrieb ohne die notwendigen Sicherheitsredundanzen
Betrieb an bestehenden Stromversorgungsnetzen
Betanken im heißen Zustand
Betanken im laufenden Betrieb
Besprühen mit Hochdruckreinigern oder Feuerlöschein-
richtungen
entfernte Schutzeinrichtungen
nicht eingehaltene Wartungsintervalle
unterlassene Messungen und Prüfungen zur Früherken-
nung von Schäden
unterlassene Verschleißteilwechsel
nicht korrekt ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturar-
beiten
fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
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