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Hinweise Zur Gewährleistung; Übernahme Der Maschine; Entsorgung Der Maschine - HAKO Hakomatic B45 Betriebsanleitung

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schine verliert diese Erklärung ihre Gül-
tigkeit. Eigenmächtige Veränderungen
an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers für die daraus re-
sultierenden Schäden aus.
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Hinweise zur Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die Bestimmun-
gen des Kaufvertrages. Schäden unter-
liegen nicht der Gewährleistung, wenn
sie auf die Nichtbeachtung der Vor-
schriften über die Pflege und Wartung
zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten
sind von einer autorisierten Hako Ser-
vicestelle durchzuführen und im "War-
tungsnachweis" zu bestätigen, das gilt
als Gewährleistungsnachweis.
Von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen sind: Natürlicher Verschleiß und
Schäden durch Überbeanspruchung,
defekte Sicherungen, unsachgemäße
Behandlung oder unzulässige Ände-
rungen. Gewährleistungsansprüche er-
löschen außerdem, wenn an der
Maschine Schäden entstehen, die auf
von uns nicht ausdrücklich freigegebe-
ne Teile und Zubehör oder auf die
Nichtbeachtung von Wartungsvor-
schriften zurückzuführen sind.
Übernahme der Maschine
Sofort nach Ankunft der Maschine müs-
sen Sie feststellen, ob Transportschä-
den entstanden sind. Diese werden
Ihnen ersetzt, wenn Sie den Schaden
vom Transporteur sofort bestätigen las-
sen und die Schadensmeldung mit dem
Frachtbrief an unseren autorisierten
Vertriebspartner senden.

Entsorgung der Maschine

Machen Sie das Gerät funktionsuntüch-
tig. Es darf keine Gefahrenquelle für
spielende Kinder darstellen.
Das Gerät den örtlichen Bestimmungen
entsprechend entsorgen. Wenden Sie
sich für weitere Informationen zur Be-
handlung und Wiederverwertung an Ih-
ren Hako-Vertragshändler, bei dem Sie
das Gerät erworben haben.

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