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MAC PARA Elan2 Betriebshandbuch Seite 29

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Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Alle Leinenschlösser und evt. vorhandenen Trimmer und Speedsysteme sind auf
Auffälligkeiten wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen.
Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und starke Abnutzungen
untersucht und anschließend unter einer Last von 5 daN vermessen. Die
ermittelten Werte sind den Vorgaben des Typenkennblattes gegenüberzustellen
und im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren.
Max +/- 5mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig.
Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung
erfolgt vom Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich
Fangleinenloop. Die Vermessung der Bremsleinen erfolgt vom Knoten des
Bremsgriffes bis zur Ende der Galerieleine. Die Leinennummerierung beginnt
jeweils in der Flügelmitte. Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im
Nachprüfprotokoll dokumentiert und mit den Sollleinenlängen des entsprechenden
Typenkennblattes verglichen. Die Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite
kann,
gleiche
vorgenommen werden. Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu
entnehmenden Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren.
Messwerte
Typenkennblatt abweichen. Mit diesen Toleranzen ist keine nennenswerte
Trimmverschiebung zu erwarten. Die Toleranzen für die Bremsleinen betragen +/-
25 mm..
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die
Vorgehensweise muss beim Hersteller erfragt werden):
wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die
o
Toleranzgrenze lediglich entweder in + oder – Richtung abweichen darf
(gerechnet werden alle Werte von 10-15mm).
Oder wenn 25% der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen
o
abweichen (Beispiel: A/BLeinen sind um 10-15 mm länger, während
gleichzeitig die C/D Leinenum 10-15 mm kürzer sind, als im
Typenkennblatt
Alterung).
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zum in der LTF geforderten Nachweis
für die Musterprüfung zu dokumentieren:
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine
Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt.
Die ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1,
D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung
nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird.
Bedingungen
(Toleranzwerte)
vermerkt
vorausgesetzt,
dürfen
maximal
(Trimmverschiebung
29
durch
einen
Symmetriecheck
+/-10
mm
gegenüber
nach
(&(
dem
hinten
durch

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