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Vertu Signature RM-266V Benutzerhandbuch Seite 82

Inhaltsverzeichnis

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11. Persönliche Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei VC gilt nur für den angemeldeten Benutzer des Vertu Telefons.
Sie sind verantwortlich dafür, dass mit Ausnahme eines etwaigen persönlichen
Assistenten/einer persönlichen Assistentin kein Dritter Ihre Mitgliedschaft nutzt, um
sich Zugang zu den mit der Mitgliedschaft verbundenen Leistungen und
Vergünstigungen zu verschaffen.
12. Beendigung der Mitgliedschaft
Vertu behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Ihre Mitgliedschaft nach eigenem
Ermessen und gleich aus welchem Grund zu beenden oder auszusetzen. Bei
Beendigung der Mitgliedschaft wird die bis zu diesem Zeitpunkt bereits entrichtete
jährliche Mitgliedsgebühr anteilig zurückerstattet.
13. Änderungen der AGB
Die AGB können von Vertu von Zeit zu Zeit geändert werden. Über etwaige
Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert. Die Benachrichtigung erfolgt auf
mindestens einem der nachfolgend genannten Wege:
Newsletter;
>
Postweg;
>
E-Mail oder sonstige persönliche Zustellung.
>
14. Zahlungsdaten
Ohne die Daten Ihrer Kredit-/Debit- oder Kundenkarte sind wir möglicherweise nicht in
der Lage, kostenpflichtige Vergünstigungen, Waren oder Leistungen bereitzustellen
oder zu beschaffen.
Sie dürfen Geschäfte nur während der Dauer Ihrer Mitgliedschaft über VC vornehmen.
Bei der Bestellung einer Ware oder Leistung werden Sie zur Angabe Ihrer Kredit-/
Debit- oder Kundenkartendaten aufgefordert. Sie gewährleisten, dass die zum Zwecke
der Reservierung bzw. Bestellung oder des Erwerbs von Waren oder Leistungen
angegebenen Daten zutreffend sind, dass Sie Inhaber der Kredit-/Debit- oder
Kundenkarte sind und dass Ihr Konto eine für die Begleichung der Kosten der Waren
oder Leistungen ausreichende Deckung aufweist.
15. Weitergabe von Daten
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Vertu Ihre Kredit-/Debit- oder
Kundenkartendaten und andere wichtige Auftragsdaten zur Bearbeitung Ihrer Aufträge
an seine Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und Anbieter weitergibt. Änderungen
der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten sind Vertu unverzüglich mitzuteilen.
16. Fälligkeit der Zahlungen
Der Bezugspreis für alle über VC bezogenen Waren und Leistungen wird bei Annahme
des Auftrags durch Vertu und/oder den jeweiligen Anbieter fällig.
17. Lieferung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung einer Ware oder Leistung über VC gültigen
Liefer- und Leistungszeiten. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Abwicklung
Ihres Auftrages. Falls sich eine Lieferung oder Leistung über den vorgesehenen
Zeitpunkt hinaus verzögern (oder die Ware oder Leistung nicht verfügbar sein) sollte,
werden Sie darüber baldmöglichst durch den Anbieter (oder durch Vertu als Vertreter
des Anbieters) informiert. In diesem Fall sind Sie berechtigt, Ihren Auftrag gegen
Rückerstattung des vollen Betrags zu widerrufen.
18. Beschränkte Gewährleistung
Vertu gewährleistet, sich mit angemessenen Kräften darum zu bemühen, dass die VC
Leistungen von Vertu mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde und, soweit
zumutbar, nach Ihren Wünschen und Anweisungen erbracht werden. Soweit Vertu die
von einem Dritten erbrachten Waren und Leistungen bereitstellt, bezieht Vertu diese als
Ihr Vertreter bei dem Dritten. Vertu wird bei der Auswahl der Anbieter und der Erteilung
von Aufträgen gemäß Ihren Wünschen mit angemessener Sorgfalt vorgehen. Um
Zweifel auszuschließen, wird klargestellt, dass Vertu weder jetzt noch in Zukunft
Zusicherungen oder Empfehlungen im Hinblick auf die in den VC Leistungen
enthaltenen Informationen und Vorschläge abgibt. Die Entscheidung über den
Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags mit einem Dritten liegt in Ihrer
Verantwortung und ist Ihren Fähigkeiten und Ihrem Urteil über Qualität, Wert und
Eignung derartiger Informationen und Vorschläge überlassen.
19. Vertretung durch Vertu
Ihr Vertrag über den Bezug von Dienstleistungen oder Waren kommt ausschließlich mit
dem jeweiligen Anbieter zustande. Vertu handelt lediglich als Vertreter des Anbieters.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Ansprüche und
Rechtsbehelfe ausschließlich gegen den Anbieter.
20. Haftungsausschluss
Vertu haftet weder für Waren und Leistungen, die Vertu als Vertreter der Anbieter
angeboten hat, noch in irgendeiner anderen Hinsicht im Rahmen von
Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und einem bestimmten Anbieter. Vertu wird Sie
jedoch im Rahmen des Zumutbaren bei Ihren Geschäften mit dem Anbieter
unterstützen.
Jeder von Ihnen mit einem Anbieter abgeschlossene Vertrag stellt einen eigenständigen
Vertrag dar. Vertu schließt jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des
Anbieters und für Ihnen daraus entstehende Schäden aus, unabhängig davon, ob der
Vertrag über VC vermittelt wurde.
21. Haftungsbeschränkung
Vertu übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ansprüche, die aufgrund der
Unfähigkeit zur Kontaktaufnahme mit VC oder infolge des Scheitern eines
Geschäftsabschlusses entstehen.
Mit Ausnahme der durch Vertu schuldhaft verursachten Todesfälle und
Personenschäden sowie der in diesen AGB ausdrücklich erwähnten Fälle haftet Vertu
Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche unmittelbaren oder mittelbaren Einbußen,
Kosten, Auslagen oder Schäden aufgrund der Erbringung von Leistungen oder
aufgrund Ihres Vertrauens auf Informationen und Empfehlungen seitens Vertu und die
dadurch veranlasste Erbringung von Waren und Leistungen durch Dritte.
Vertu haftet Ihnen gegenüber nicht für Einbußen, Schäden, Kosten, Auslagen oder
andere Schadensersatzforderungen, die aufgrund Ihrer unvollständigen, fehlerhaften,
ungenauen, verspätet oder nicht eingegangenen Anfragen oder Anweisungen oder als
Folge eines anderen schuldhaften Verhaltens Ihrerseits entstehen.
Eine verspätete oder unterlassene Erfüllung von Vertus Verpflichtungen in Bezug auf
VC Leistungen begründet weder eine Haftung von Vertu Ihnen gegenüber, noch gilt sie
als Verstoß gegen diese AGB, sofern die Verspätung oder die Unterlassung auf
Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Vertu zumutbaren Einflussmöglichkeiten
liegen.
Mit Ausnahme der durch Vertu schuldhaft verursachten Todesfälle und
Personenschäden haftet Vertu Ihnen gegenüber nach Maßgabe dieser AGB für einen
Verstoß gegen die danach bestehenden Verpflichtungen nur bis zur Höhe etwaiger
jährlicher Mitgliedsgebühren und des jeweiligen Entgelts für die zu erbringenden
Leistungen von VC.
Diese Haftungsbeschränkungen sind nur in dem nach dem Gesetz zulässigen Rahmen
anwendbar.
22. Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit
Mit Ausnahme von Geldansprüchen seitens Vertu verjähren alle sich aus oder in
Zusammenhang mit der Nutzung von VC ergebenden Ansprüche nach einem Jahr,
gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder Vertu von den zugrunde liegenden
Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Bei Annahme Ihres
Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb Europas, des Nahen
Ostens oder Afrikas findet finnisches Recht Anwendung. Alle sich aus oder in
Zusammenhang mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten werden nach der
Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem gemäß dieser
Ordnung ernannten Schiedsrichter abschließend entschieden. Das Schiedsverfahren
wird in London, England, in englischer Sprache durchgeführt. Der Schiedsspruch ist
endgültig und bindend. Die Parteien sind berechtigt, ein Urteil oder eine Anordnung
eines englischen oder walisischen Gerichtes im Geltungsbereich einer anderen
Gerichtsbarkeit gerichtlich durchzusetzen.
Bei Annahme Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb
Asiens und des pazifischen Raumes findet singapurisches Recht Anwendung. Alle aus
oder in Zusammenhang mit diesen AGB resultierenden Streitigkeiten werden
ausschließlich und endgültig in Singapur nach den Richtlinien des Singapore
International Arbitration Centre (SIAC-Richtlinien) entschieden. Das Schiedsverfahren
findet in Singapur in englischer Sprache statt. Der Schiedsspruch ist endgültig und für
die Parteien bindend. Die Parteien sind berechtigt, den Schiedsspruch im
Geltungsbereich einer anderen Gerichtsbarkeit gerichtlich durchzusetzen.
Bei Annahme Ihres Mitgliedsantrages oder Anforderung einer Leistung innerhalb des
amerikanischen Raumes werden alle sich in Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren
ergebenden Streitigkeiten und Fragen nach dem Federal Arbitration Act (9 U.S.C. §§1
ff.) entschieden. Soweit das US-Bundesrecht nichts anderes vorsieht, finden auf alle
Rechtsgeschäfte mit VC und den VC Anbietern die Gesetze des Staates Texas mit
Ausnahme der Kollisionsnormen Anwendung. Mit Ausnahme von Geldansprüchen
seitens Vertu verjähren alle sich aus oder in Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei
und der Nutzung von VC ergebenden Ansprüche nach achtzehn (18) Monaten,
gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie oder Vertu von den zugrunde liegenden
Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Alle sich in
Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei und der Nutzung von VC und der Erteilung
von Aufträgen über VC ergebenden Streitigkeiten werden – zusammen mit etwaigen
Gegenansprüchen und Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit anderen
Rechtsgeschäften zwischen Ihnen und Vertu – in einem Schiedsverfahren des Büros
der American Arbitration Association („AAA") in Dallas (Texas), das in Dallas County
(Texas) stattfindet, endgültig und bindend entschieden, es sei denn, dass Sie ein
geistiges Eigentumsrecht von Vertu, einer seiner Tochtergesellschaften oder eines
seiner Lizenzgeber verletzt haben oder eine solche Rechtsverletzung zu befürchten ist.
In diesem Fall ist Vertu berechtigt, geeignete Rechtsmittel bei einem Staats- oder
Bundesgericht seiner Wahl im Staat Texas oder in einem anderen Staat oder Bezirk als
ausschließlich zuständigem Gericht einzulegen. Alle sich aus oder in Zusammenhang
mit diesen AGB ergebenden Streitigkeiten werden vorbehaltlich anderweitiger
Bestimmungen dieser AGB oder schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien
nach den Wireless Industry Arbitration Rules der AAA von einem Einzelschiedsrichter
entschieden. Soweit diese AGB keine Schadenshaftungsbeschränkungen oder
-ausschlüsse enthalten, entscheidet der Schiedsrichter nach billigem Ermessen, auch
hinsichtlich einer angemessenen Entschädigung, wobei er jedoch nicht auf
verschärften Schadensersatz, Ersatz konkreter Schäden, Ersatz von Folgeschäden
oder Strafschadensersatz erkennen darf. Die obsiegende Partei trägt die
Schiedsgebühren der AAA sowie Honorar und Auslagen des Schiedsrichters. Der
Schiedsspruch ist bindend und bei jedem Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit
vollstreckbar. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen betreffen Schiedsverfahren
nach diesen AGB nur den konkreten Einzelfall und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Ihnen und Vertu mit Schiedsverfahren verbunden werden, an denen
Dritte infolge einer Sammelklage oder aus anderen Gründen beteiligt sind.
Copyright © Vertu 2008, 2011. Alle Rechte vorbehalten.
Februar 2011
Deutsch
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ANHANG

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