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5. Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen.
Locker getragene Kleidung vermeiden.
6. Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber
halten!
7. Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme
Nahbereich kontrollieren! (Kinder!)
Auf ausreichende Sicht achten!
8. Das Mitfahren während der Arbeit und der
Transportfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nur auf dem
angegebenen Beifahrersitz gestattet.
9. Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den
vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen und
sichern!
10. Beim Kippen des Aufbaus die Stützeinrichtungen in
die jeweilige Stellung bringen!
11. Beim Fahren am Hang – Kippgefahr!
12. Zulässige Achslasten, Gesamtgewicht und
Transportabmessungen beachten!
13. Transportausrüstung – wie z.B. Beleuchtung,
Warneinrichtungen und evtl. Schutzeinrichtungen –
überprüfen und anbauen!
14. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten,
Gestänge usw.) fernbetätigter Einrichtungen
müssen so verlegt sein, dass sie in allen Trans-
port- und Arbeitsstellungen nicht unbeabsichtigte
Bewegungen auslösen.
15. Geräte für Straßenfahrt in vorgeschriebenen
Zustand bringen und nach Vorschrift des
Herstellers verriegeln!
16. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals
verlassen!
17. Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den
Umgebungsverhältnissen angepasst werden!
Bei Berg- und Talfahrt und Querfahrten zum Hang
plötzliche Kurvenfahrten vermeiden!
18. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden
durch angebaute oder angehängte Geräte und
Ballastgewichte beeinflusst. Daher auf ausrei-
chende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
19. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die
Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
20. Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutz-
vorrichtungen angebracht und in Schutzstellung
sind!
22
Sicherheit
21. Sicherheitseinrichtungen in guten Zustand erhalten.
Fehlende oder beschädigte Teile ersetzen.
22. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
23. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes
aufhalten!
24. Das Gestänge darf nur betätigt werden, wenn
sich keine Personen im Schwenkbereich
aufhalten!
25. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch)
befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
26. Vor dem Verlassen des Selbstfahrers, Feststell-
bremse betätigen, Motor abstellen und
Zündschlüssel abziehen!
27. Bei Arbeiten am Selbstfahrer Fahrzeug gegen
Wegrollen durch die Feststellbremse und durch
Unterlegkeile sichern!
2.6

Selbstfahrende Arbeitsmaschine

1. Beim Fahren auf öffentlichen Straßen sind die
Warnblickleuchten bzw. die Rundumleuchte
entsprechend den landesspezifischen Verkehrs-
bestimmungen zu benutzen.
2. Beleuchtung einschalten, um Fahrzeug besser
kenntlich zu machen.
3. Sicherheitseinrichtungen
4. Stets die Maschine vor dem Einsatz auf Fahr- und
Betriebssicherheit prüfen.
5. Beim Besteigen und Verlassen des Spritztracs am
Geländer und Türgriff festhalten.
6. Das Besteigen der Kotflügelflächen des Spritztracs
ist bei abgenommenem Handlauf nicht gestattet.
7. Mitnahme von Personen auf der Plattform ist nicht
gestattet.
8. Bei Straßenfahrten muss das Gestänge zusammen-
geklappt und in die Auflagen abgelassen sein.
9. Die Maschine nur mit der vorgeschriebenen
Geschwindigkeit fahren.
10. Arbeitsgeräte sind für Straßenfahrt in Transport-
stellung zu bringen und nach Vorschrift des
Herstellers zu verriegeln.

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