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Sicherheit; Kennzeichnung Von Hinweisen In Der Betriebsanleitung; Personalqualifikation Und -Schulung; Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise - LEEB PT 270 Betriebsanleitung

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Sicherheit

2.1 Kennzeichnung von Hinweisen
in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit allgemeinen
Gefahrensymbol gekennzeichnet:
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W9
Allgemeine Funktionshinweise sind wie folgt
gekennzeichnet:
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müssen
unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand
gehalten werden.
2.2
Personalqualifikation
und -schulung
Der Selbstfahrende Spritztrac LEEB PT darf nur von
Personen benutzt, gewartet und instandgesetzt werden,
die hiermit vertraut und über die damit verbundenen
Gefahren unterrichtet sind. Verantwortungs-
bereich, Zuständigkeit und die Überwachung des
Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt
sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unter-
weisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustel-
len, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch das
Personal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsan-
leitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisierten
Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für Um-
welt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeach-
Sicherheit
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher
Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch nicht
abgesicherte Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechanische
und chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage
von Hydrauliköl
2.4
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicher-
heitshinweise, die bestehenden Vorschriften zur Unfall-
verhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs-
und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu
beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaften sind bindend.
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in der Bundesre-
publik Deutschland die StVZO und StVO) eingehalten
werden.
Für den Notfall gerüstet sein. Dazu Feuerlöscher und
Verbandskasten in greifbarer Nähe aufbewahren.
Notrufnummern für Ärzte und Feuerwehr am Fernspre-
cher bereithalten.
2.5
Sicherheits- und Unfall-
verhütungs-Vorschriften
1. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser
Betriebsanleitung die allgemeingültigen Sicherheits-
und Unfallverhütungs-Vorschriften!
2. Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder
geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen
Betrieb; die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
3. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die
jeweiligen Bestimmungen beachten!
4. Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und
Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen
vertraut machen. Während des Arbeitseinsatzes
ist es dazu zu spät!
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