1.2.6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Verwendung des PT Selbstfahrers gilt als bestim-
mungsgemäß, wenn beim Betrieb der Maschine die
folgenden Punkte berücksichtigt werden.
Für aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resul-
tierende Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko
hierfür trägt allein der Benutzer.
•
Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung nutzen.
•
Der PT 270 ist ausschließlich für den spezifischen
Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten entwickelt
und hergestellt worden. Eine andere oder darüber
hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
•
Der PT 270 ist eine Arbeitsmaschine und darf
auf öffentlichen Straßen nur unter Einhaltung der
zulässigen Achslasten betrieben werden.
•
Störungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen
können, müssen sofort beseitigt werden!
•
Defekte oder überbeanspruchte Teile müssen sofort
ausgetauscht werden. Die Maschine darf ansonsten
nicht mehr betrieben werden.
•
Für Reparaturen nur Original-LEEB-Ersatzteile
verwenden. Andere Ersatzteile sind von LEEB
nicht geprüft und freigegeben und können die
Maschineneigenschaften negativ beeinflussen
bzw. schwere Sicherheitsbeeinträchtigungen
hervorrufen.
•
Veränderungen an der Maschine, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, dürfen nur mit Zustimmung
des Herstellers vorgenommen werden.
•
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
schließt die Berücksichtigung der Betriebsanleitung
sowie die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsvorschriften ein.
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Allgemeines