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1.2.6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Verwendung des PT Selbstfahrers gilt als bestim-
mungsgemäß, wenn beim Betrieb der Maschine die
folgenden Punkte berücksichtigt werden.
Für aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resul-
tierende Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko
hierfür trägt allein der Benutzer.
Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung nutzen.
Der PT 270 ist ausschließlich für den spezifischen
Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten entwickelt
und hergestellt worden. Eine andere oder darüber
hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
Der PT 270 ist eine Arbeitsmaschine und darf
auf öffentlichen Straßen nur unter Einhaltung der
zulässigen Achslasten betrieben werden.
Störungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen
können, müssen sofort beseitigt werden!
Defekte oder überbeanspruchte Teile müssen sofort
ausgetauscht werden. Die Maschine darf ansonsten
nicht mehr betrieben werden.
Für Reparaturen nur Original-LEEB-Ersatzteile
verwenden. Andere Ersatzteile sind von LEEB
nicht geprüft und freigegeben und können die
Maschineneigenschaften negativ beeinflussen
bzw. schwere Sicherheitsbeeinträchtigungen
hervorrufen.
Veränderungen an der Maschine, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, dürfen nur mit Zustimmung
des Herstellers vorgenommen werden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
schließt die Berücksichtigung der Betriebsanleitung
sowie die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsvorschriften ein.
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Allgemeines

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