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Garantiebestimmungen Und Gesetzliche Anforderungen - Batavus E-go Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen und gesetzliche Anforderungen

Garantiebestimmungen
Die nachfolgenden Garantiebestimmungen ergänzen Ihre geltenden gesetzlichen Rechte.
Artikel 1 Garantie
1.1
Batavus B.V. garantiert, dass die Batavus-Fahrräder weder Konstruktions- und/
oder Materialfehler, noch Rostbildung aufweisen, sofern solches sich aus diesen
Garantiebedingungen ergibt.
1.2
Garantieansprüche können ausschließlich vom ersten Besitzer des betreffenden Batavus-
Fahrrades geltend gemacht werden.
1.3
Die Garantie erlischt gemäß den Bestimmungen von Artikel 3.1 und Artikel 5.1.
1.4
Die Garantie ist nicht übertragbar.
1.5
Von der von Batavus auf der Grundlage dieser Garantiebedingungen gegebenen Garantie
bleibt die Möglichkeit unberührt, aufgrund der ordentlichen Rechtsvorschriften des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dem Verkäufer gegenüber Ansprüche geltend zu
machen.
Artikel 2 Garantiefrist
2.1
In Bezug auf Konstruktions- und/oder Materialfehler gibt Batavus 10 Jahre Garantie auf
Rahmen und ungefederte Vorderradgabeln.
2.2
Für federnde Vorderradgabeln, Dämpfer sowie alle sonstigen Einzelteile, mit Ausnahme der in
Absatz 2.4 dieses Artikels genannten Einzelteile, gilt die gleiche Garantie während 2 Jahren.
2.3
In Bezug auf Durchrostung von innen gibt Batavus 2 Jahre Garantie auf die Lackierung des
Rahmens und der Gabeln.
2.4
Für Verschleißteile wie Reifen, Kette, Kettenräder, Freewheel, Zahnkränze, Züge und
Bremsklötze gilt keine Garantie, außer im Falle von Konstruktions- und/oder Materialfehlern.
2.5
In Bezug auf Rostbildung gibt Batavus 2 Jahre Garantie auf die sonstige Lackierung und die
sonstigen Chromteile, vorausgesetzt dass sie ordentlich instand gehalten sind.
Artikel 3 Ausschluss von Garantie
3.1
In den nachfolgenden Fällen erlischt die Garantie:
a.
Falsche und/oder unsorgfältige Nutzung des Fahrrades sowie zweckwidrige Nutzung;
b.
Das Fahrrad ist nicht gemäß den im Wartungsbuch festgelegten Vorschriften gewartet;
c.
Technische Reparaturen sind nicht auf fachmännische Weise vorgenommen;
d.
Später montierte Einzelteile entsprechen den technischen Spezifikationen des
betreffenden Fahrrades nicht oder sind falsch montiert;
e.
Der Eigentumsschein, aus dem hervorgeht, dass das Fahrrad auf fachkundige Weise
fertig montiert und geprüft ist, bevor es dem Kunden geliefert wurde, ist nicht vorhanden oder
nicht vom Verkäufer unterzeichnet.
3.2
Ferner wird ausdrücklich jede Haftung von Batavus B.V. für Schaden am Fahrrad oder an
Einzelteilen davon ausgeschlossen, der aus einem der nachfolgenden Gründe entstanden ist:
a.
Falsche Einstellung/Spannung des Lenkers, des Lenkervorbaus, des Sattels, der
Sattelstütze, des Umwerfersatzes, der Bremsen oder der Schnellverschlüsse der Räder und
des Sattels;
b.
Die Tatsache, dass Einzelteile wie Bremszüge, Umwerferzüge, Bremsklötze, Reifen,
Kette und Zahnräder nicht rechtzeitig ersetzt sind;
c.
Klimaeinflüsse wie normale Verwitterung der Lackierung oder Chromrost.
Artikel 4 Garantieteile
4.1
Während der Garantiefrist werden alle Einzelteile, bei denen Batavus B.V. festgestellt
hat, dass von einem Material- und/oder Konstruktionsfehler die Rede ist, repariert
oder vergütet, solches nach Wahl von Batavus B.V. Die eventuell mit der (De-) Montage
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