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Batavus E-go Bedienungsanleitung Seite 63

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verbundenen Kosten gehen auf Rechnung des Besitzers.
4.2
Von den Bestimmungen des vorigen Absatzes abweichend geht im Falle von Material- und/
oder Konstruktionsfehlern im Rahmen und in den Vorderradgabeln, die innerhalb von
drei Jahren nach dem Ankaufsdatum auftreten, auch der Arbeitslohn auf Rechnung des
Herstellers.
4.3
Die eventuell mit dem Transport des Fahrrades und/oder von Einzelteilen davon nach und
von Batavus B.V. verbundenen Kosten gehen auf Rechnung des Besitzers, außer wenn das
betreffende Einzelteil der Garantie unterliegt.
4.4
Wenn ein bestimmtes Einzelteil der Garantie unterliegt und das Originalersatzteil nicht mehr
lieferbar ist, wird Batavus B.V. eine mindestens gleichwertige Alternative liefern.
Artikel 5 Geltendmachung von Garantieansprüchen
5.1
Garantieansprüche aufgrund dieser Garantiebestimmungen sind – unter Übergabe des
Fahrrades oder des betreffenden Einzelteiles zwecks Prüfung – über den Batavus-Händler,
bei dem das Fahrrad gekauft ist, geltend zu machen. Dabei sind dem Händler der Kaufschein
sowie der beim Ankauf des Fahrrades ausgehändigte Eigentumsschein zu übergeben.
5.2
Sollte der Besitzer umgezogen oder der Händler nicht mehr verfügbar sein, so wird Batavus
B.V. auf Verlangen den nächsten Batavus-Händler bekannt geben.
Artikel 6 Haftung
6.1
Sollte Batavus B.V. geltend gemachte Garantieansprüche anerkennen, so bedeutet das
nicht automatisch, dass Batavus B.V. auch die Haftung für den eventuell erlittenen Schaden
übernimmt. Die Haftung von Batavus B.V. kann den in diesen Garantiebedingungen
festgelegten Umfang nie übersteigen. Jede Haftung von Batavus B.V. für Folgeschaden wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Bestimmungen dieses Absatzes finden keine Anwendung,
wenn und sofern solches sich aus einer zwingenden Rechtsvorschrift ergeben sollte.
Gesetzliche Anforderungen
Nach den europäischen Rechtsvorschriften ist das beschriebene Fahrzeug ein Fahrrad, weil es den
nachfolgenden Vorschriften entspricht:
Die Unterstützung ist nur aktiv, wenn der Fahrer selbst auf die Pedale tritt.
Die Unterstützung ist aktiv bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/Stunde.
Die Höchstleistung beläuft sich auf 250 Watt.
Das E-Bike ist ein EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) gemäß EN15194.
Konformität
Hiermit erklärt der Hersteller des E-Bikes, dass das Produkt alle Anforderungen sowie alle
sonstigen relevanten Bestimmungen der Richtlinien 2004/108/EG und 2002/24/EG erfüllt.
Die Konformitätserklärung erhalten Sie auf Anfrage beim Hersteller.
Umweltschutz
Gemäß den Umweltvorschriften des niederländischen Ministeriums für VROM zur
Rücknahme und Verarbeitung von Batterien und Akkus empfehlen wir Ihnen ein defektes
Batteriepaket Ihres Fahrrades beim Händler abzugeben. Er ist verpflichtet das Batteriepaket
zurückzunehmen und wird für die weitere Entsorgung durch den Hersteller sorgen.
Regelmäßige Wartung
Das E-Bike benötigt periodische Wartung.
Ihr Händler kann Sie hinsichtlich der optimalen Nutzung Ihres Fahrrades fachkundig beraten
und informieren.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Batavus E-Bike.
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