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Schornsteinanschluß; Brenner - kunzel RL Montageanleitung

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4 Schornsteinanschluß
Das Abgasrohr zum Schornstein soll kurz, möglichst ohne weitere Bögen und steigend verlegt werden.
Die Einführung in den Schornstein soll strömungsgünstig nach oben abgerundet werden.
Der Schornstein muß der DIN 4705 entsprechen.
Wird der RL–Kessel alleine an einem Schornsteinzug betrieben, soll am Rauchstutzen des Kessels soll
ein wirksamer Zug von 5Pa herrschen.
Soll der RL–Kessel in Kombination mit einem Holzkessel als HV–RL installiert werden, ist folgendes
zu beachten:
1. Für den RL–Kessel und den Holzkessel sind nach Möglichkeit zwei getrennte Rauchgaszüge vor-
zusehen.
2. Es ist zulässig, den Holzkessel und den RL-Kessel an einen gemeinsamen Schornsteinzug an-
zuschließen, wenn sichergestellt wird, daß nur ein Gerät zur Zeit betrieben werden kann. Diese
Kombination entspricht der DIN 4759 Bauart 5 Betriebsweise B. Dieses bedeutet, daß es sich
auch bei den Doppelkesseln HV–RL um zwei getrennte Wärmeerzeuger handelt, die wechsel-
seitig mit Nennleistung betrieben werden dürfen. Ein Parallelbetrieb beider Wärmeerzeuger an
einem gemeinsamen Kaminzug ist nur in der Zünd– und in der Ausbrandpfase des Holzvergaser–
Heizkessels (Feststoff–Kessels FO15) zulässig. Um dieses sicherzustellen, muß ein zusätzlicher
geprüfter Abgasthermostat (z.B. Art.–Nr. 170253) in das Rauchrohr des Holzkessels eingebaut
werden. Achtung: Bevor Sie sich für diese Lösung entscheiden, holen Sie unbedingt die Zustim-
mung Ihres zuständigen Schornsteinfegermeisters ein!
3. Bei Kombinationen von HV und RL an einem Kaminzug, ist der Kaminzug für den HV-Kessel
auszulegen. Hierdurch ergeben sich für den Betrieb des RL-Kessel in der Regel höhere wirksa-
me Züge, als die für den Betrieb des RL–Kessel notwendigen 5Pa. Diese höheren Zugwerte sind
zulässig, solange beim Betrieb des RL 18Pa nicht überschritten werden.
4. Bei einer Kombination des RL–Kessels mit einem Holzkessel vom Typ HV–BT, ist der zusätzli-
che Abgasthermostat nicht zwingend erforderlich, da seine Funktion durch den Abgasfühler des
Holzkessels erfüllt wird. Der Abgasthermostat kann aber dennoch vom Schornsteinfeger verlangt
werden. Fragen Sie auch hier unbedingt Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister.
5. Bei allen RL–Kesseln, kann auf Grund der niedrigen Abgastempertur im Kleinlastbereich, der
Einsatz eines feuchtigkeitsbeständigen Schornsteins erforderlich sein. Bitte lassen Sie dieses vor
der Installation von Ihrem Schornsteinfeger überprüfen.

5 Brenner

Der Kessel darf nur mit einem zugelassenen und nach EN 267, bzw. DIN 4788 geprüften Brenner betrie-
ben werden, der vom Heizungsfachmann zu montieren ist. Vor der Inbetriebnahme ist der Brenner nach
Angaben des Herstellers einzustellen.
Wird ein Brenner vom Werk aus mitgeliefert, so ist dieser auf Funktion geprüft und voreingestellt. Auch
dieser Brenner muß vom Heizungsfachmann auf die bestehende Anlage abgestimmt werden.

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