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Gericom Bellagio N34AS1 Benutzerhandbuch Seite 51

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Anhang B – BESTIMMUNGEN DER BEHÖRDLICHEN STELLEN
interference regulations of the Canadian Department of
Communications.
Anforderungen an das Netzkabel
Vereinigte Staaten und Kanada
n
Der Kabelsatz muss UL-registriert und CSA-zugelassen sein.
n
Die minimalen Angaben für das flexible Kabel sind: (1) Nr. 18
AWG; (2) Typ SJ, und (3) mit 3 Leitern.
n
Der Kabelsatz muß eine Nennleistung von mindestens 10 A
haben.
n
Der Anschlussstecker muss für den Erdanschluss bestimmt
und die Konfiguration NEMA 5-15P (15 A, 125 V) oder NEMA
6-15P (15 A, 250 V) aufweisen.
Japan
n
Sämtliche Einzelteile des Kabelsatzes (Kabel, Anschluss und
Stecker) müssen mit dem Kennzeichen "T" und der
Registriernummer in Übereinstimmung mit dem japanischen
Dentori-Gesetz versehen sein.
n
Die minimalen Angaben für das flexible Kabel sind: (1) 0,75
2
mm
-Leiter, (2) Typ VCT oder VCTF, und (3) mit 3 Leitern.
n
Der Kabelsatz muss eine Nennleistung von mindestens 7 A
haben.
n
Der Anschlussstecker muss mit zwei Polen versehen und für den
Erdanschluss geeignet sein sowie die Konfiguration C8303 (15 A,
125 V AC) nach der Japanischen Industrienorm entsprechen.
Andere Länder
n
Der Kabelsatz muss das Zertifizierungszeichen der für die
Auswertung im jeweiligen Land einschlägigen Behörde
zugelassen sein. Die einschlägigen Stellen sind:
BSI (Großbritannien)
OVE (Australien)
CEBEC (Belgien)
SEMKO (Schweden)
DEMKO (Dänemark)
SETI (Finnland)
EANSW (Australien)
SEV (Schweiz)
B-3

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