KORREKTE VERWENDUNG VON E-BIKES
(MAX. 250 W MOTORLEISTUNG) ALS ZUGFAHRZEUGE
Eine Verwendung von Elektro-Fahrrädern (E-Bikes) bzw. Pedelecs mit
max. 250 Watt Motorleistung als Zugfahrzeuge ist möglich, aber im
Einzelfall sorgfältig und vorab zu prüfen (ausreichende Bremsanlage,
passende Anbindung /Kupplung). Die maximal zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von 25 km/h darf jedoch in keinem Fall überschritten werden. Bei
Unsicherheit bezüglich der Verwendung eines E-Bikes bzw. Pedelecs in
Verbindung mit diesem Kinderfahrradanhänger wenden Sie sich bitte an
Ihren autorisierten MERIDA-Fachhändler.
WARNHINWEIS
In Verbindung mit diesem Anhänger dürfen
nur E-Bikes bzw. Pedelecs mit max. 250 W Motorleistung verwendet
werden. Die Verwendung ist sorgfältig und vorab im Einzelfall zu prüfen.
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h darf jedoch
keinesfalls überschritten werden. Eine Verwendung von schnellen
Elektro-Fahrrädern (S-Pedelecs) als Zugfahrzeuge für diesen Anhänger ist
grundsätzlich zu unterlassen. Nichtbeachtung dieses Warnhinweises kann
zu Unfällen und schweren bzw. tödlichen Verletzungen führen.
RICHTIGE REIFEN, FELGEN UND LUFTDRUCK VERWENDEN
MERIDA-Anhänger dürfen ausschließlich mit den werkseitig mitgelieferten
Reifen und Felgen betrieben werden. Vorgeschriebener Luftdruck (jeweils
Herstellerangaben auf der Reifenflanke beachten), Profil, Felgen-/Reifen-
zustand und einwandfreie Funktion der Push-Button-Laufradverriegelun-
gen müssen vor jeder Fahrt sorgfältig kontrolliert werden. Wir empfehlen
ausschließlich die Verwendung von Reifen mit Straßenprofil.
SICHERHEITSFAHNE VERWENDEN
Die Sicherheitsfahne ist grundsätzlich zu verwenden, um das Gespann
klar für andere Verkehrsteilnehmer zu kennzeichnen. Fahrten mit fehlen-
der oder beschädigter Sicherheitsfahne sind daher unbedingt zu unter-
lassen. Im Gespannbetrieb mit Zugfahrrad muss die Fahne grundsätzlich
sicher in der Fixierungslasche auf der Fahrbahninnenseite (in Fahrtrich-
tung links gesehen) montiert sein und in einem Winkel von 90º nach oben
zeigen. Eine Verwendung des Anhängers ohne Sicherheitsfahne ist nur im
Schiebebetrieb per Stroller-Rad oder Jogging-Set zulässig.
ANHÄNGERKUPPLUNG UND DEICHSEL ÜBERPRÜFEN
Die Anhängerkupplung muss sicher am Fahrradrahmen befestigt sein. Vor
jedem Gebrauch müssen Anhängerkupplung, Deichsel und Federelement
auf einwandfreie Funktion und sicheren Sitz überprüft werden. Zudem darf
die Deichselstützlast von 30–80 N (3–8 kg) weder über- noch unterschrit-
ten werden. Informationen zur korrekten Montage, Wartung und Verwen-
dung der Anhängerkupplung sind den Abschnitten „14 Anhänger sicher
an- und abkoppeln" sowie „16 Wartung und Pflege" zu entnehmen.
MINDESTALTER UND EIGNUNG VON GESPANNFAHRERN
Das Mindestalter für Gespannfahrer beträgt 16 Jahre. Aufgrund des
zusätzlichen Gewichtes dürfen MERIDA-Anhänger ausschließlich von
ausreichend trainierten, körperlich unversehrten und erfahrenen Radfah-
rern verwendet werden. Diese müssen zusätzlich über entsprechendes
Verantwortungsbewusstsein und Kenntnis der Verkehrsregeln verfügen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfüllen diese Voraussetzungen u.
U. nicht.
VERKEHRSREGELN BEACHTEN
Fahrrad- und Gespannfahrer müssen die jeweiligen Verkehrsregeln nach
StVO beachten. Das besondere Fahrverhalten von Gespannen (s. gleich-
namiger, allgemeiner Sicherheitshinweis S. 3) macht grundsätzlich eine
passive und vorausschauende Fahrweise erforderlich. Wie Kraftfahrzeuge
dürfen auch Fahrräder und Fahrradgespanne niemals unter dem Einfluss
von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln betrieben werden. Dasselbe gilt
für Medikamente, die Wahrnehmung, Reaktion und/oder Körperfunktion
beeinträchtigen können.
BETRIEBSANLEITUNG & SICHERHEITSHINWEIS
SCHUTZHELM TRAGEN
Verschiedene Studien haben ergeben, dass Kopfverletzungen zu den
häufigsten Todesursachen bei Fahrradunfällen zählen. Das Tragen von
zugelassenen Schutzhelmen kann schwere Kopfverletzungen verhindern
oder zumindest abmildern. Radfahrer und transportierte Kinder im Fahrra-
danhänger sollten daher niemals ohne einen geeigneten Schutzhelm am
Straßenverkehr teilnehmen. Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zu
Unfällen und schweren bzw. tödlichen Verletzungen führen.
RÜCKSPIEGEL AM ZUGFAHRRAD VERWENDEN
Die Verwendung von nach DIN EN 15918 vorgeschriebenen Rückspiegeln
am Zugfahrrad erhöht die Übersicht und damit die Verkehrssicherheit.
Zudem erlauben Rückspiegel das Beobachten transportierter Kinder
während der Fahrt. Der Gespannbetrieb ohne geeignete Rückspiegel ist
grundsätzlich zu unterlassen. Bezüglich der Ausrüstung Ihres Zugfahrrads
mit geeigneten Rückspiegeln wenden Sie sich bitte an Ihren autorisierten
MERIDA-Fachhändler.
KEINE MOBILTELEFONE, KOPFHÖRER USW. VERWENDEN
Beim Radfahren (insbesondere mit Anhänger) dürfen grundsätzlich keine
Mobiltelefone, Kopfhörer, Radios, MP3-Player usw. verwendet werden.
Ablenkungen jeder Art können die Aufmerksamkeit von Verkehrsteilneh-
mern herabsetzen und zu Unfällen und/oder schweren bzw. tödlichen
Verletzungen führen.
STARK BEFAHRENE STRASSEN MEIDEN
Aufgrund des besonderen Fahrverhaltens von Gespannen sollte das
Befahren von Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Strecken mit hohem
Verkehrsaufkommen weitestgehend vermieden werden. Zudem kann
ein hoher Lärmpegel transportierte Kinder im Anhänger in Unruhe oder
Angst versetzen. Stattdessen empfiehlt sich das Ausweichen auf spezielle
Radwege.
Fahrten bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen vermeiden
Aufgrund des besonderen Fahrverhaltens von Gespannen sollten Fahrten
bei Dämmerung oder Dunkelheit möglichst vermieden werden, da Hinder-
nisse bei Dunkelheit wesentlich schlechter sichtbar sind. Zudem rechnen
Autofahrer häufig nicht damit, dass auf ein Fahrrad ein Anhänger folgt.
Falls Fahrten bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen unbedingt
erforderlich sind, sollten sich Radfahrer besonders umsichtig verhalten
und zusätzlich helle und/oder reflektierende Kleidung tragen. Zudem
sollte der Anhänger für einen eventuellen Betrieb bei Dunkelheit und/oder
schlechten Sichtverhältnissen zusätzlich mit einer batteriebetriebenen
und zuverlässigen Beleuchtungseinheit ausgestattet werden (jeweilige
Herstellerangaben unbedingt vollständig und korrekt beachten).
Anhänger und Fahrräder dürfen insbesondere bei Dunkelheit und/oder
schlechten Sichtverhältnissen niemals mit fehlenden, beschädigten,
verdeckten und/oder verschmutzten Reflektoren betrieben werden. Wenn
Sie Fragen zu Schutzkleidung und/oder zur Ausrüstung des Anhängers
mit zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen haben, wenden Sie sich bitte
an Ihren autorisierten MERIDA-Fachhändler.
NUR AUF SAUBEREN UND BEFESTIGTEN STRASSEN FAHREN
MERIDA-Fahrradanhänger sind für den Betrieb abseits befestigter Fahr-
bahnen oder im Gelände nicht geeignet. Ein unebener Untergrund kann
transportierte Kinder im Anhänger in Unruhe oder Angst versetzen, Zula-
dungen zum Verrutschen bringen und/oder zum Umkippen des Anhängers
führen.
VERHALTEN AUF RUTSCHIGEM UNTERGRUND
Bei nasser, verschmutzter oder vereister Fahrbahn ist besondere Vorsicht
geboten, da sich der Bremsweg stark verlängert und die Gefahr von Stür-
zen besteht. Bei feuchten Witterungsverhältnissen sollten die Fahrrad-
bremsen regelmäßig betätigt werden, um Felgen und Bremssystem vom
Wasser zu befreien. Plötzliche Richtungswechsel, Vollbremsungen und
nicht angepasste Geschwindigkeit sind auf rutschigen Oberflächen grund-
sätzlich zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollten Radfahrer absteigen und das
Gespann vorsichtig über die jeweilige Gefahrenzone schieben. Ansonsten
kann die erhöhte Rutsch- und Sturzgefahr zu Unfällen und/oder schweren
bzw. tödlichen Verletzungen führen.
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