WICHTIG
Bespannung und Verdeck spielen eine wichtige Rolle
bezüglich der Gesamtstabilität Ihres Anhängers und schützen transportier-
te Kinder vor äußeren Einflüssen. Zudem verhindern diese Teile den
Kontakt transportierter Kinder mit Rädern, Zugfahrrad oder Fahrbahn.
Daher sind Planenteile mit Rissen, Verschleißerscheinungen oder
sonstigen Schäden unverzüglich zu reparieren.
Bei direkter Sonneneinstrahlung kann das Polyestermaterial im Lauf
der Zeit etwas ausbleichen. Damit Sie möglichst lange Freude an ihrem
Anhänger haben, sollten Sie evtl. Feuchtigkeit regelmäßig entfernen
sowie den Anhänger an einem schattigen, trockenen und gut belüfteten
Ort aufbewahren. So wird Ausbleichen und die Bildung von Stockflecken
verhindert.
HINWEIS
Um Planenteile vor Stockflecken und sonstigen
wasserbedingten Beschädigungen zu bewahren, darf der Anhänger
niemals in nassem bzw. feuchtem Zustand zusammengelegt oder
aufbewahrt werden.
WARNHINWEIS
Der Betrieb von Anhängern mit beschädigten
Planenteilen ist grundsätzlich zu unterlassen. Ansonsten können
transportierte Kinder in Kontakt mit Rädern, Zugfahrrad, Fahrbahn und/
oder anderen äußeren Einflüssen geraten. Zudem spielen Planenteile eine
wichtige Rolle bezüglich der Gesamtstabilität des Anhängers. Beschädigte
Planenteile sind daher unverzüglich zu reparieren. Nichtbeachtung dieses
Warnhinweises kann zu Unfällen und schweren bzw. tödlichen Verletzungen
führen.
HINWEIS
Wenn Sie Ihren Anhänger größeren Temperaturschwan-
kungen aussetzen oder bei Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt
aufbewahren oder nutzen, empfiehlt es sich, die Sicherheitschecks in
kürzeren Intervallen durchzuführen. Auf diese Weise können Verschleiß
und/oder etwaige Beschädigungen durch UV-Strahlung oder Kälte in
Verbindung mit Streusalz und Nässe rechtzeitig erkannt und behoben
werden. In diesem Fall handelt es sich um Abnutzungserscheinungen
durch intensiven Gebrauch, die unter Umständen einen Austausch der
entsprechenden Bauteile vor Ablauf der Garantiefrist erfordern und nicht
regelmäßig einen Mangel darstellen.
Bei Fragen zu Ersatzteilen wenden Sie sich bitte grundsätzlich an Ihren
MERIDA-Fachhändler.
17 TECHNISCHE DATEN
MERIDA KINDERANHÄNGER
Zuladung: 45 kg
Sitzplätze: 2
Gewicht (Basis): 12,1 kg
Gewicht (inkl. Deichsel): 13,1 kg
Gewicht (inkl. Jogging-Set): 13,8 kg
Sitzbreite: 56 cm
Schulterbreite: bis zu 60 cm
Sitzhöhe: 65 cm
Maße L x B x H in cm (aufgebaut inkl. Schiebebügel): 88 x 81 x 101
Maße L x B x H in cm (gefaltet, ohne Laufräder): 99 x 62 x 30
BETRIEBSANLEITUNG & SICHERHEITSHINWEIS
18 GARANTIEBESTIMMUNGEN
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Dies bezieht
sich ausschließlich auf Material- und Fertigungsfehler, die an vorschrifts-
mäßig genutzten und gewarteten Anhängern auftreten.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren autorisierten Fachhändler
und reichen Sie dort den betroffenen Anhänger zusammen mit dem
Originalkaufbeleg und der Seriennummer des Fahrzeugs ein. Die Serien-
nummer finden Sie auf dem Rahmengestänge im hinteren Gepäckraum
des Anhängers. Die Gewährleistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens
gilt ausschließlich für den Erstbesitzer und ist nicht übertragbar.
Die Gewährleistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens gilt nur für
Anhänger, die bestimmungsgemäß genutzt und gewartet werden. Mängel
infolge von unsachgemäßem Gebrauch und/oder Nichtbeachtung der
Benutzer- und Warnhinweise, sowie Mängel infolge von Unfällen oder
sonstiger Gewalteinwirkung, sowie durch normale Abnutzung (UV Strah-
lung, Korrosion durch Salzeinwirkung (Meer-/Streusalz)) oder intensivem
Gebrauch schließen in der Regel regelmäßige Gewährleistungsansprüche
aus.
MERIDA haftet in keinem Fall für Sach- oder Personenschäden durch
unsachgemäße Montage, vorsätzliche/eigenmächtige Veränderung von
Bauteilen und/oder durch Nichtbeachtung von Warnhinweisen in dieser
Betriebsanleitung.
In Verbindung mit seinen Produkten übernimmt MERIDA keinerlei Haftung
für Sach- oder Personenschäden. Mündliche Vereinbarungen, Einschrän-
kungen oder Vorbehalte, welche über diese Bestimmungen hinausgehen,
haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Gewährleistung innerhalb
des gesetzlichen Rahmens.
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