Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Über Markenzeichen Und Eingetragene Markenzeichen - PIONEER DJ DDJ-RZX Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für DDJ-RZX:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geisti-
gen Eigentums am Programm und der Dokumentierung, sowie
allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben keine weiteren Rechte,
weder ausdrücklich noch impliziert, die über die beschränkte
Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer DJ ist nicht verpflichtet, das
Programm oder die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung
zu unterstützen, warten, aktualisieren, verändern oder neue
Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE
VORHANDEN" ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN
ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF
EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ
ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER DJ AUSDRÜCKLICH ALLE
GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND
DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT,
SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS
ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH,
EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDER
QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER NICHTVERLETZUNG.
4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER
EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren
oder re-exportieren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den
Gesetzen des Landes, in dem das Programm erworben wurde, erlaubt.
Insbesondere darf das Programm nicht (a) in Embargo-Länder der USA
oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated Nationals"-Liste
des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons"-Liste
oder der „Denied Entity"-Liste des US Department of Commerce stehen,
exportiert oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms
sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem dieser Länder befinden und
nicht auf einer dieser Listen stehen. Sie werden das Programm nicht für
Zwecke benutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbe-
sondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu
entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
5 SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR
VERTRAGSBRUCH
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen
dieser Vereinbarung Pioneer DJ irreparable Schäden zufügen würde, für
die eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich
zu den Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen,
zu denen Pioneer DJ berechtigt sein kann, stimmen Sie damit über-
ein, dass Pioneer DJ das Recht hat, eine richterliche Verfügung
einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder wiederholten
Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
6 BEENDIGUNG
Pioneer DJ kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgend-
welche Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet
wird, dürfen Sie das Programm nicht weiter verwenden und müssen
es von Ihrem Computer oder Mobilgerät, auf dem es installiert ist,
dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des
Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer DJ dann
schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6 und
7 bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in
Kraft.
7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen
sind Pioneer DJ oder seine Tochtergesellschaften in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Inhalt,
unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden,
Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie
verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für
verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse,
Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb eines
Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer DJ auf die Möglichkeit
einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht
wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar
ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer DJ
für alle Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten,
den Sie Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den
Erwerb des Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien
geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung,
die in dieser Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis
widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens
zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer DJ dieses
Programm anderenfalls nicht angeboten noch auch diese
Vereinbarung abgeschlossen hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beein-
trächtigen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten
für Sie nur in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder
Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem
Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht
durchsetzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum
erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung
nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus
dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen
Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben.
Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses
oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht, dass
im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs
ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder
irgendwelche darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht
übereignen, verkaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf
andere Weise entledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es
gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftliche
Zustimmung von Pioneer DJ eingeholt zu haben. Jede angeb-
liche Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist
null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese
Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und
Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte
Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen
oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüg-
lich des Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese
Vereinbarung darf ohne die vorherige und ausdrückliche schriftli-
che Zustimmung von Pioneer DJ nicht modifiziert oder berichtigt
werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung
oder Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen
oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung
durch japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser
ausgelegt wird.
Über Markenzeichen und
eingetragene Markenzeichen
! "Pioneer DJ" ist ein Markenzeichen der PIONEER CORPORATION
und wird unter Lizenz verwendet.
rekordbox ist eine Marke oder eingetragene Marke der Pioneer DJ
Corporation.
! Microsoft und Windows sind entweder eingetragene Markenzeichen
oder Markenzeichen der Microsoft Corporation in den USA und/oder
anderen Ländern.
! Mac OS, iTunes und Finder sind eingetragene Markenzeichen von
Apple Inc. in den USA und anderen Ländern.
! ASIO ist ein Markenzeichen von Steinberg Media Technologies
GmbH.
Die hier erwähnten Produkt- oder Firmennamen sind Marken oder einge-
tragene Marken der jeweiligen Eigentümer.
Dieses Produkt wurde für Nonprofit-Verwendung lizensiert. Dieses
Produkt ist nicht zu den Handelszwecken (für Gewinn bringen-
den Gebrauch), wie Sendung (terrestrisch, Satelliten-, Kabel oder
andere Arten von Sendungen), streaming im Internet, Intranet
(ein privates Kommunikationsnetz) oder anderen Typen von
Netzwerken oder zum Vertrieb elektronischer Information (online
digitale Musikvertriebsdienste) lizensiert worden. Für derartige
Verwendungszwecke müssen sie die entsprechenden Lizenzen erhal-
ten. Für Einzelheiten besuchen Sie http://www.mp3licensing.com.
49
De

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis