Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kapitel 10 Gewährleistung Und Haftung - Hach sc1000 Benutzerhandbuch

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für sc1000:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Kapitel 10
Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass das gelieferte Produkt frei von Material- und
Herstellungsfehlern ist, und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos zu
reparieren oder auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten 24 Monate. Bei Abschluss
eines Wartungsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf verlängert sich die
Verjährungsfrist auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der
Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile, die
innerhalb der Garantiezeit vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Konstruktion, minderwertiger Werkstoffe oder
mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt ist, werden nach Wahl des Lieferers unentgeltlich ausgebessert oder
ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich, jedoch
spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden. Unterlässt
der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber
hinausgehende Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden besteht nicht.
Wenn vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder Inspektionsarbeiten
innerhalb der Garantiezeit durch den Kunden selbst (Wartung) oder durch den Lieferer
(Inspektion) durchzuführen sind und diese Anforderungen nicht eingehalten werden,
erlöschen Ansprüche für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser
Anforderungen ergeben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können nicht geltend
gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung, nicht
ordnungsgemäße Installation oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen,
sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
Die Prozessgeräte des Herstellers haben ihre Zuverlässigkeit in vielen Anwendungen
unter Beweis gestellt und werden daher häufig in automatischen Regelkreisen
eingesetzt, um die wirtschaftlich günstigste Betriebsweise für den jeweiligen Prozess zu
ermöglichen.
Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Folgeschäden empfiehlt es sich daher, den
Regelkreis so zu konzipieren, dass die Störung eines Gerätes automatisch eine
Umschaltung auf das Ersatz-Regelungssystem bewirkt. Dadurch wird der für die Umwelt
und den Prozess sicherste Betriebszustand hergestellt.
143

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis