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Vorschriften; Landesspezifische Vorschriften; Genehmigungen Und Mitteilungen; Heizwasserbeschaffenheit - Buderus Logano plus GB102S-16/30 Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann

Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

Der Kessel ist für den Betrieb nach den folgenden Richtlinien vorgese-
hen:
• EN 677, EN 483, EN 15502
• EN 437
• Gasgeräterichtlinie 2009/142/EG
• Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.1

Landesspezifische Vorschriften

Bei Installation und Betrieb landesspezifische Vorschriften und Normen
beachten. Kritische Punkte:
• Örtliche Normen und Vorschriften für den Gerätestandort
• Örtliche Normen und Vorschriften für Verbrennungsluftzufuhr,
Entlüftung und Anschluss an ein Abgassystem
• Bestimmungen für den Anschluss an die Stromversorgung
• Bestimmungen des Gasversorgungsunternehmens für den
Anschluss von Gasgeräten an das örtliche Gasnetz
• Vorschriften und Normen für Sicherheitseinrichtungen von Warm-
wasserheizungsanlagen
3.2

Genehmigungen und Mitteilungen

• Die Installation eines Gaskessels muss beim Gasversorgungsunter-
nehmen angezeigt und von diesem genehmigt werden.
• Gegebenenfalls ist nach örtlichen Vorschriften für den Anschluss an
ein Abgassystem oder für die Kondensatentsorgung über die örtliche
Kanalisation eine Genehmigung durch Dritte erforderlich.
• Wenn erforderlich, vor der Kesselinstallation den örtlich Zuständigen
(z. B. Schornsteinfeger) benachrichtigen.
3.3

Heizwasserbeschaffenheit

Zum Füllen und Nachfüllen der Heizungsanlage Wasser mit Trinkwasser-
qualität verwenden.
Die Wasserbeschaffenheit ist ein wesentlicher Faktor zur
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Zuverlässig-
keit und Betriebsbereitschaft einer Heizungsanlage.
Ungeeignetes oder verunreinigtes Wasser kann z. B. durch Schlamm,
Korrosion und Kalkbildung zu Störungen oder Schäden im Wärmeblock
und in der Wasserzufuhr führen.
Folgende Arbeitsschritte ausführen:
▶ Anlage vor dem Befüllen gründlich spülen.
▶ Brunnen- und Quellwasser ist als Füllwasser nicht geeignet.
▶ Berücksichtigen, wie viel Kalk während der Anlagenlebensdauer
durch Füll- und Ergänzungswasser insgesamt in die Anlage gelangt
und diese entsprechend vor Schäden schützen.
▶ Bei Anlagen mit ≥ 50 l/kW Fassungsvermögen (z. B. bei Verwendung
von Pufferspeichern) das Wasser aufbereiten. Eine zugelassene
Lösung ist das vollständige Entfernen der Salze aus dem Füll- und
Ergänzungswasser bis zu einer Leitfähigkeit von ≤ 10 μSiemens/cm
(= 10 μS/cm).
Anstelle der Wasseraufbereitung ist außerdem eine konstruktionelle
Systemtrennung direkt hinter dem Kessel möglich (z. B. durch einen
Plattenwärmetauscher).
▶ Bezüglich der Zugabe weiterer Inhibitoren und Frostschutzmittel
wenden Sie sich an den Hersteller. Beim Einsatz dieser Lösungen
stets die Herstellerhinweise zum Füllen und zur laufenden Wartung
einhalten.
Das elektronisch verfügbare Dokument 6 720 841 872
enthält eine Liste der freigegebenen Frostschutzmittel.
Zur Anzeige können Sie die Dokumentsuche auf unserer
Internetseite verwenden. Die Adresse finden Sie auf der
Rückseite dieser Anleitung.
Logano plus GB102S– 6 720 821 966 (2018/01)
3.4

Anschluss an Verbrennungsluft- und Abgassysteme

• Stets die aktuelle Version der geltenden örtlichen Normen und Vor-
schriften einhalten.Zu weiteren Informationen zu Verbrennungsluft-
zufuhr und Anschluss an Abgassysteme siehe ab Kapitel 3.6.
• Außerdem die Dokumentation beachten, die dem Abgassystem
beigefügt ist.
3.5
Raumluftabhängiger Betrieb
Wenn ein raumluftabhängiger Betrieb nicht erwünscht oder unmöglich
ist, kann der Kessel „raumluftunabhängig" betrieben werden.
Bei raumluftabhängigem Betrieb des Geräts ausreichende Lüftung des
Heizraums vorsehen.
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen nicht verstellen oder blockieren.
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen müssen stets frei sein.
3.6
Abgassysteme der Bauart B
GEFAHR: Lebensgefahr durch Abgasvergiftung. Unzu-
reichende Verbrennungsluftzufuhr kann zum Abgasaus-
tritt führen.
▶ Verbrennungsluftzufuhr sicherstellen.
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Fenstern
und Wänden nicht verschließen oder verkleinern.
▶ Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr auch bei
nachträglich eingebauten Geräten sicherstellen,
z. B. bei Küchenlüftern und Klimageräten mit Abluft-
führung nach außen.
▶ Bei unzureichender Verbrennungsluftzufuhr das Ge-
rät nicht in Betrieb nehmen.
Bei Abgassystemen der Bauart B wird die Verbrennungsluft dem Auf-
stellraum entzogen. Abgase werden über das Abgassystem aus dem Ge-
rät geführt. Für Installationen dieser Art gelten spezielle Vorschriften,
die einzuhalten sind. Es muss ausreichend Verbrennungsluft verfügbar
sein.
3.7
Abgassysteme der Bauart C
Bei Abgassystemen der Bauart C wird die Verbrennungsluft von außerhalb
des Hauses zugeführt. Abgase werden über das Abgassystem aus dem
Gerät nach draußen abgeleitet. Der Mantel des Kessel ist luftdicht und ist
Teil der Verbrennungsluftzufuhr. Aus diesem Grund bei raumluftunabhän-
gigem Betrieb des Geräts stets sicherstellen, dass die Forderwand ge-
schlossen ist.
• Bei der Montage des Geräts die Installationsanleitung für das Abgas-
system beachten.
3.8
Verbrennungsluftqualität
Zur Vermeidung von Korrosionserscheinungen Verbrennungsluft frei
von aggressiven Stoffen halten (Halogenwasserstoffe, Chlor- oder Fluor-
verbindungen).
HINWEIS: Kesselschäden durch verunreinigte Verbren-
nungsluft oder verunreinigte Luft in der Umgebung des
Heizgeräts!
▶ Den Kessel nicht in staubigen, chemisch aggressiven
Umgebungen betreiben, z. B. in Spritzlackier-, Fri-
seur- und Landwirtschaftseinrichtungen.
▶ Den Kessel nicht an Orten betreiben, wo Trichlor-
ethan, Halogenwasserstoffe und andere aggressive
Chemikalien gelagert werden. Diese Stoffe können in
Spraydosen, verschiedenen Klebstoffen, Grundie-
rungen, Farben, Lacken und Reinigungsmitteln ent-
halten sein. In diesem Fall das Gerät stets
raumluftunabhängig in einem hermetisch abgedich-
teten Anlagenraum mit direkter Be- und Entlüftung
von und nach draußen installieren.
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