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Vorschriften; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Gültigkeit Der Vorschriften; Qualität Des Heizwassers - Buderus Logano plus GB212-15 Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann

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Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

GEFAHR
Sachschäden und/oder Personenschäden bis hin zur Lebensgefahr
durch das Nichtbeachten von Anweisungen!
▶ Anweisungen in allen Anleitungen einhalten.
HINWEIS
Anlagenschaden durch abweichende Betriebsbedingungen!
Bei Abweichungen von den genannten Betriebsbedingungen kann es zu
Störungen kommen. Bei Abweichungen können einzelne Komponenten
oder der Kessel zerstört werden.
▶ Maßgebende Angaben auf dem Typschild beachten.
3.1
Vorschriften
Beachten Sie für eine vorschriftsmäßige Installation und den Betrieb des
Produkts alle geltenden nationalen und regionalen Vorschriften, techni-
schen Regeln und Richtlinien.
Das Dokument 6720807972 enthält Informationen zu geltenden Vor-
schriften. Zur Anzeige können Sie die Dokumentsuche auf unserer Inter-
netseite verwenden. Die Internetadresse finden Sie auf der Rückseite
dieser Anleitung.
3.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

Vor der Installation der Heizungs- und Abgasanlage:
▶ Zuständige Baubehörde informieren.
▶ Zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) informieren.
▶ Sicherstellen, dass keine behördlichen Bedenken gegen die geplante
Ausführung bestehen.
▶ Sicherstellen, dass behördliche Auflagen eingehalten werden.
▶ Darauf achten, dass in bestimmten Regionen Genehmigungen für die
Abgasanlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche Abwas-
sernetz erforderlich sind.
3.3
Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen zu Vorschriften, die zum Zeit-
punkt der Installation gültig sind, müssen ebenfalls erfüllt werden.
3.4
Qualität des Heizwassers
Zur Befüllung und Wasserergänzung des Heizwassers muss Wasser in
Trinkwasserqualität verwendet werden.
Die Wasserbeschaffenheit ist ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit, der Funktionssicherheit, der Lebensdauer und
der Betriebsbereitschaft einer Heizungsanlage.
Ungeeignetes oder verschmutztes Wasser kann zu Störungen im Heiz-
kessel und Beschädigungen des Wärmetauschers oder der Warm-
wasserversorgung durch u. a. Schlammbildung, Korrosion oder
Verkalkung führen.
Auf Folgendes achten:
• Anlage vor dem Füllen gründlich spülen.
• Brunnen- und Grundwasser sind als Füllwasser nicht geeignet.
• Um das Gerät über die gesamte Lebensdauer vor Kalkschäden zu
schützen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, muss
die Gesamtmenge an Härtebildnern im Füll- und Ergänzungswasser
des Heizkreises begrenzt werden.
• Bei Anlagen mit Wasserinhalten ≥ 50 Liter/kW, z. B. bei Einsatz von
Pufferspeichern, muss das Wasser aufbereitet werden. Freigegebe-
ne Maßnahme zur Wasseraufbereitung ist die Vollentsalzung des Füll-
Logano plus – 6720862200 (2021/12)
und Ergänzungswassers mit einer Leitfähigkeit ≤ 10 Mikrosiemens/
cm (= 10 μS/cm). Statt einer Wasseraufbereitungsmaßnahme kann
auch eine Systemtrennung direkt hinter dem Heizkessel mit Hilfe ei-
nes Wärmetauschers vorgesehen werden.
• Weitere freigegebene Zusatzmittel oder Frostschutzmittel sind bei
Buderus zu erfragen. Bei der Verwendung dieser freigegebenen Mit-
tel sind unbedingt die Herstellerangaben zur Befüllung und zu den re-
gelmäßig durchzuführenden Überprüfungen oder
Korrekturmaßnahmen zu beachten.
3.5
Verbrennungsluftqualität
▶ Verbrennungsluft frei von aggressiven Stoffen halten (z. B. Halogen-
Kohlenwasserstoffe, die Chlor- oder Fluorverbindungen enthalten).
Korrosion wird so vermieden.
HINWEIS
Kesselschaden durch verunreinigte Verbrennungsluft oder verun-
reinigte Luft der Umgebung des Heizkessels!
▶ Heizkessel niemals in einer staubreichen oder chemisch aggressiven
Umgebung betreiben. Das können z. B. Lackierereien, Friseursalons
und landwirtschaftliche Betriebe (Dung) sein.
▶ Heizkessel niemals an Orten betreiben, an denen mit Trichlorethen
oder Halogenwasserstoffen sowie mit anderen aggressiven chemi-
schen Mitteln gearbeitet wird oder die dort gelagert werden. Diese
Stoffe sind z. B. in Sprühdosen, bestimmten Klebstoffen, Lösungs-
oder Reinigungsmitteln und Lacken enthalten. In diesem Fall immer
eine raumluftunabhängige Betriebsweise mit einem separaten, her-
metisch abgeriegelten Aufstellraum wählen, der mit Frischluftzufuhr
versehen ist.
3.6

Verbrennungsluft-Abgasanschluss

Die DVGW-TRGI und für Flüssiggasgeräte die TRF in der jeweils neuesten
Fassung beachten.
▶ Länderspezifische Bestimmungen beachten.
▶ Weitere Informationen zum Verbrennungsluft-Abgasanschluss und
zu Abgassystemen siehe Kapitel 5.6, Seite 12 sowie die mitgeliefer-
ten Dokumente „Hinweise zur Abgasführung".
3.6.1
Raumluftabhängiger Betrieb
Wenn ein raumluftunabhängiger Betrieb nicht gewünscht wird oder bau-
seits nicht möglich ist, kann der Heizkessel raumluftabhängig an-
geschlossen werden.
Wenn der Heizkessel raumluftabhängig betrieben wird, muss der
Aufstellraum mit den erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen ver-
sehen sein.
▶ Keine Gegenstände vor die Verbrennungsluftöffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei sein.
Bauart B
xx
WARNUNG
Lebensgefahr durch Vergiftung!
Unzureichende Verbrennungsluftzufuhr kann zu gefährlichen Abgas-
austritten führen.
▶ Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sicherstellen.
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Fenstern und Wänden nicht
verschließen oder verkleinern.
▶ Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr auch bei nachträglich ein-
gebauten Geräten sicherstellen (z. B. Abluftventilatoren,
Dunstabzugshauben oder Klimageräten mit Abluftführung ins Freie).
▶ Bei unzureichender Verbrennungsluftzufuhr: Gerät nicht in Betrieb
nehmen.
3
Vorschriften
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