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Einsatz Und Arbeitsbereiche; Anforderungen An Das Bedienungs- Und Wartungspersonal - delko SV 6011 Betriebsanleitung

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Bodenverdichtungsmaschinen sind, entsprechend den
Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnis-
sen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand
zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind schriftlich fest-
zuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung auf-
zubewahren.
Hinweis! Vordrucke für den Nachweis dieser
Sicherheitsprüfung finden Sie auf den Seiten
38 bis 40 dieser Betriebsanleitung. Bitte ko-
pieren Sie diese Vordrucke bei Bedarf vor dem
Ausfüllen.

1.2.1 Einsatz und Arbeitsbereiche

Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Rüttel-
platten sind Vibrationsplatten mit umkehrbarer Laufrich-
tung. Sie sind ausschließlich für das schichtweise Ver-
dichten von kleineren Bodenflächen, für Ausbesserungs-
arbeiten an Straßen und Wegen, sowie zum Abrütteln
von bitumengebundenem Material, von Sand, Schotter
und Verbundsteinpflaster geeignet.
1.2.2 Anforderungen an das Bedienungs-
und Wartungspersonal
Mit dem selbständigen Führen und Warten von Boden-
verdichungsmaschinen dürfen nur Personen beschäf-
tigt werden, die:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3. im Führen und Warten dieser Maschinen unterwie-
sen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unterneh-
mer nachgewiesen haben und
4. erwarten lassen, daß sie die ihnen übertragenen
Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Hinweis! Vordrucke für den Sachkundenach-
weis von Bedienungs- und Wartungspersonal
finden Sie auf den Seiten 35 bis 37 dieser Be-
triebsanleitung. Bitte kopieren Sie diese Vor-
drucke bei Bedarf vor dem Ausfüllen.
Das Bedienungspersonal muß vom Unternehmer be-
auftragt sein. Das Bedienungspersonal muß die Betriebs-
anleitung der jeweiligen Maschine vollständig gelesen
und verstanden haben.
Alle Wartungsarbeiten, die nicht ausdrücklich für den
Bediener erlaubt sind, dürfen nur von ausgebildetem oder
eingewiesenem Wartungspersonal vorgenommen wer-
den.
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